Niedersächsisches Ministerium für Umwe…

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UWB; Gewässernetz, Gräben, Gewässerflächen, Einzugsgebiete, Hydrographische Karte; Wasserschutzgebiete, Trinkwasserschutz, Heilquellenschutz, Prioritätenprogramm Trinkwasserschutz, ELER-Zuwendungskulisse; Überschwemmungsgebiete; vorläufig gesicherte ÜSG, festgesetzte ÜSG, Überschwemmungsflächen Bremen; Gewässerstruktur, water structure, Gewässerstrukturgütebewertung, Gewässerzustand, Gewässermorphologie, Kartierung; Grundwasserschutz, Grundwassermessstellen, trockengefallende Gewässer, stehend und fließend
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Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (unverified)

Contact information:

Julia Gaertner

Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

Postanschrift:
Archivstraße 2, 30169 Hannover, DE

Email: 

Phone: 0511 120 3480

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Zink (Zink)

Grundwasserbericht Niedersachsen – Zink (µg/l) Der Layer zeigt die aktuellsten Jahresmittelwerte der Konzentration von Zink im Grundwasser. Dargestellt werden die Ergebnisse für die Grundwassermessstellen der Messprogramme Wasserrahmenrichtlinie-Güte und Grundwassergüte. Zink (Zn) gehört zu den Übergangsmetallen und liegt im Gestein als Bestandteil von Erzen vor. Eine Mobilisierung erfolgt insbesondere durch die Oxidation von Sulfiden. Dabei können im Extremfall Konzentrationen > 1mg/l erreicht werden. Zink ist ein essentielles Spurenelement für Menschen und Tiere und weist nur eine geringe Toxizität auf. Ein Grenzwert existiert nicht. Quellennachweis: © 2023, daten@nlwkn.niedersachsen.de

UV-Adsorption (SAK 254) (UV-Adsorption_(SAK_254)48967)

Grundwasserbericht Niedersachsen - UV-Adsorption (SAK 254) Der Layer zeigt die aktuellsten Jahresmittelwerte der UV-Adsorption im Grundwasser. Dargestellt werden die Ergebnisse für die Grundwassermessstellen der Messprogramme Wasserrahmenrichtlinie-Güte und Grundwassergüte. Die UV- Absorption ist ein Indikator für die Gewässerbelastung durch bestimmte gelöste organische Substanzen, wie aromatische Verbindungen und Huminstoffe aus dem Bodenbereich.Quellennachweis: © 2023, daten@nlwkn.niedersachsen.de

Sulfat (Sulfat)

Grundwasserbericht Niedersachsen - Sulfat Der Layer zeigt die aktuellsten Jahresmittelwerte der Konzentration von Sulfat im Grundwasser. Dargestellt werden die Ergebnisse für die Grundwassermessstellen der Messprogramme Wasserrahmenrichtlinie-Güte und Grundwassergüte. Sulfat (SO4-2) ist als Bestandteil verschiedener Mineralien weitverbreitet. Anthropogene Einträge stammen aus der landwirtschaftlichen Düngung und aus der Deposition von Stäuben und Schwefeloxiden. Höhere Sulfatgehalte wirken sich geschmacklich auf das Trinkwasser aus. Der Grenzwert nach TrinkwV (2013) beträgt 250 mg/l, der Schwellenwert nach GrwV (2010) beträgt 240 mg/l. Quellennachweis: © 2023, daten@nlwkn.niedersachsen.de

Säurekapazität pH 4,3 (Säurekapazität_pH_4_341807)

Grundwasserbericht Niedersachsen - Säurekapazität pH 4,3 Der Layer zeigt die aktuellsten Jahresmittelwerte der Säurekapazität (pH 4,3) im Grundwasser. Dargestellt werden die Ergebnisse für die Grundwassermessstellen der Messprogramme Wasserrahmenrichtlinie-Güte und Grundwassergüte. Die Säurekapazität gibt an, wie viel Säure ein Wasser bis zum Erreichen eines bestimmten pH-Wertes aufnehmen kann und beschreibt damit die Pufferkapazität eines Wassers. Im Grundwasser mit pH-Werten zwischen 4,3 und unter 8,2 wird die Säurekapazität bis zum Erreichen eines pH-Wertes von 4,3 bestimmt.Quellennachweis: © 2023, daten@nlwkn.niedersachsen.de

Sauerstoff (Sauerstoff)

Grundwasserbericht Niedersachsen - Sauerstoff Der Layer zeigt die aktuellsten Jahresmittelwerte der Konzentration von Sauerstoff im Grundwasser. Dargestellt werden die Ergebnisse für die Grundwassermessstellen der Messprogramme Wasserrahmenrichtlinie-Güte und Grundwassergüte. Sauerstoff (O2) ist ein reaktives Element und an vielen chemischen und biochemischen Prozessen beteiligt. Der Sauerstoffgehalt kennzeichnet das chemische Milieu eines Grundwassers (oxidierend, reduzierend) und ist daher für die Beurteilung der chemischen Zusammensetzung und der im Grundwasser ablaufenden (bio-) chemischen Prozesse von Bedeutung.Quellennachweis: © 2023, daten@nlwkn.niedersachsen.de

Quecksilber (Quecksilber)

Grundwasserbericht Niedersachsen - Quecksilber Der Layer zeigt die aktuellsten Jahresmittelwerte der Konzentration von Quecksilber im Grundwasser. Dargestellt werden die Ergebnisse für die Grundwassermessstellen der Messprogramme Wasserrahmenrichtlinie-Güte und Grundwassergüte. Quecksilber(Hg-)verbindungen sind stark toxisch. Organische Quecksilberverbindungen sind in der Umwelt mobil und reichern sich in der Nahrungskette an. Einträge in Boden und Grundwasser stammen aus der Verbrennung fossiler Energieträger, der Verwendung in Saatbeizmitteln sowie aus Sickerwässern in Altlasten und Deponien. Der Grenzwert nach TrinkwV (2013) beträgt 1 μg/l, der Schwellenwert nach GrwV (2010) 0,2 μg/l. Quellennachweis: © 2023, daten@nlwkn.niedersachsen.de

pH-Wert (pH-Wert)

Grundwasserbericht Niedersachsen - pH-Wert Der Layer zeigt die aktuellsten Jahresmittelwerte der pH-Werte im Grundwasser. Dargestellt werden die Ergebnisse für die Grundwassermessstellen der Messprogramme Wasserrahmenrichtlinie-Güte und Grundwassergüte. Der pH-Wert ist ein Maß für den sauren oder alkalischen Charakter einer Lösung. Er beeinflusst viele chemische und biologische Prozesse. Die Trinkwasserverordnung sieht für den pH-Wert einen Bereich von 6,5 bis 9,5 vor, um eine korrosive Wirkung des Wassers auszuschließen.Quellennachweis: © 2023, daten@nlwkn.niedersachsen.de

Phosphat (Phosphat)

Grundwasserbericht Niedersachsen - Phosphat Der Layer zeigt die aktuellsten Jahresmittelwerte der Konzentration von Ortho-Phosphat im Grundwasser. Dargestellt werden die Ergebnisse für die Grundwassermessstellen der Messprogramme Wasserrahmenrichtlinie-Güte und Grundwassergüte. Ortho-Phosphat (PO4-3) ist das Anion der Phosphorsäure. Es spielt als Bestandteil von Aminosäuren eine zentrale Rolle im Stoffwechsel von Organismen und ist ein wichtiger Pflanzennährstoff. Ein Grenzwert für Phosphat existiert nicht. Quellennachweis: © 2023, daten@nlwkn.niedersachsen.de

Nitrit (Nitrit)

Grundwasserbericht Niedersachsen - Nitrit Der Layer zeigt die aktuellsten Jahresmittelwerte der Konzentration von Nitrit im Grundwasser. Dargestellt werden die Ergebnisse für die Grundwassermessstellen der Messprogramme Wasserrahmenrichtlinie-Güte und Grundwassergüte. Nitrit (NO2-) tritt als Zwischenprodukt bei der mikrobiellen Umwandlung von Ammonium (Nitrifikation) und Nitrat (Denitrifikation) auf. Bei der Reaktion von Nitrit mit Aminosäuren entstehen krebserzeugende Nitrosamine. Der Grenzwert nach TrinkwV (2013) beträgt 0,5 mg/l.Quellennachweis: © 2023, daten@nlwkn.niedersachsen.de

Nitrat (Nitrat)

Grundwasserbericht Niedersachsen - Nitrat Der Layer zeigt die aktuellsten Jahresmittelwerte der Konzentration von Nitrat im Grundwasser. Dargestellt werden die Ergebnisse für die Grundwassermessstellen der Messprogramme Wasserrahmenrichtlinie-Güte und Grundwassergüte. Nitrat (NO3-) spielt eine wichtige Rolle im natürlichen Stickstoffkreislauf. Hohe Nitratkonzentrationen stammen überwiegend aus dem Eintrag von Düngemitteln in der Landwirtschaft. Dabei kommt es vor allem in Regionen mit intensiver Viehhaltung und ungünstigen Bodenverhältnissen zu erheblichen Belastungen des Grundwassers. Der Grenzwert für Nitrat beträgt nach TrinkwV (2013) sowie der Schwellenwert nach GrwV (2010) 50 mg/l.Quellennachweis: © 2023, daten@nlwkn.niedersachsen.de

Nickel (Nickel)

Grundwasserbericht Niedersachsen - Nickel Der Layer zeigt die aktuellsten Jahresmittelwerte der Konzentration von Nickel im Grundwasser. Dargestellt werden die Ergebnisse für die Grundwassermessstellen der Messprogramme Wasserrahmenrichtlinie-Güte und Grundwassergüte. Nickel (Ni) zählt zu den seltenen Schwermetallen. Die Belastung des Grundwassers ist oftmals auf nickelhaltige Mineralien und ihre Lösung in saurem Milieu zurückzuführen. Als Nebenbestandteil kann Nickel auch in Düngemitteln enthalten sein. Nickel ist für den Menschen essentiell und besitzt nur eine geringe Toxizität. Es kann allergieauslösend wirken. Der Grenzwert nach TrinkwV (2013) beträgt 0,02 mg/l. Quellennachweis: © 2023, daten@nlwkn.niedersachsen.de

Natrium (Natrium)

Grundwasserbericht Niedersachsen - Natrium Der Layer zeigt die aktuellsten Jahresmittelwerte der Konzentration von Natrium im Grundwasser. Dargestellt werden die Ergebnisse für die Grundwassermessstellen der Messprogramme Wasserrahmenrichtlinie-Güte und Grundwassergüte. Natrium (Na) ist ein Alkalimetall und essentieller Nährstoff. Die wichtigste Verbindung ist Natriumchlorid (NaCl, Kochsalz). Neben Kalium stellt es das wichtigste Kation in Körperflüssigkeiten dar. Für Natrium schreibt die TrinkwV (2013) einen Grenzwert von 200 mg/l vor. Quellennachweis: © 2023, daten@nlwkn.niedersachsen.de

Magnesium (Magnesium)

Grundwasserbericht Niedersachsen - Magnesium Der Layer zeigt die aktuellsten Jahresmittelwerte der Konzentration von Magnesium im Grundwasser. Dargestellt werden die Ergebnisse für die Grundwassermessstellen der Messprogramme Wasserrahmenrichtlinie-Güte und Grundwassergüte. Magnesium (Mg) gehört zu den Erdalkalimetallen und ist für Lebewesen essentiell. Die Gehalte der Erdalkalimetalle Calcium und Magnesium bestimmen die so genannte Wasserhärte. Ein Grenzwert existiert nicht.Quellennachweis: © 2023, daten@nlwkn.niedersachsen.de

Mangan (Mangan)

Grundwasserbericht Niedersachsen - Mangan Der Layer zeigt die aktuellsten Jahresmittelwerte der Konzentration von Mangan im Grundwasser. Dargestellt werden die Ergebnisse für die Grundwassermessstellen der Messprogramme Wasserrahmenrichtlinie-Güte und Grundwassergüte. Mangan (Mn) ist ein Metall und essentieller Mikronährstoff für alle Lebewesen. Es ist wie Eisen in fast allen Böden und Gesteinen vorhanden. In nennenswerten Mengen ist es auch in fossilem organischem Material wie Steinkohle, Braunkohle, Torf, etc. enthalten. Für den Indikatorparameter Mangan legt die TrinkwV (2013) einen Grenzwert von 0,05 mg/l fest. Manganablagerungen (als Mangandioxide) stören die Trinkwassergewinnung durch Verstopfung von Filtern, Trübung und Begünstigung der Verkeimung des Trinkwassers.Quellennachweis: © 2023, daten@nlwkn.niedersachsen.de

Kupfer (Kupfer)

Grundwasserbericht Niedersachsen - Kupfer Der Layer zeigt die aktuellsten Jahresmittelwerte der Konzentration von Kupfer im Grundwasser. Dargestellt werden die Ergebnisse für die Grundwassermessstellen der Messprogramme Wasserrahmenrichtlinie-Güte und Grundwassergüte. Das Metall Kupfer (Cu) ist ein essentielles Element, das im Gestein in Form verschiedener Kupfererze vorkommt. In unbelasteten Gewässern sind im Allgemeinen nur geringe Kupfer-Konzentrationen festzustellen. Eine erhöhte Freisetzung erfolgt unter anderem durch die Abgabe von Kupfer aus Leitungsmaterialien im Trinkwasserversorgungsnetz. Der Grenzwert nach TrinkwV (2013) beträgt 2,0 mg/l. Quellennachweis: © 2023, daten@nlwkn.niedersachsen.de

Kalium (Kalium)

Grundwasserbericht Niedersachsen - Kalium Der Layer zeigt die aktuellsten Jahresmittelwerte der Konzentration von Kalium im Grundwasser. Dargestellt werden die Ergebnisse für die Grundwassermessstellen der Messprogramme Wasserrahmenrichtlinie-Güte und Grundwassergüte. Kalium (K) ist ein Alkalimetall und essentieller Nährstoff. Die wichtigsten Verbindungen sind Kalisalze (KCl) und gesteinsbildende Mineralien (Silikate). Neben Natrium stellt es das wichtigste Kation in Körperflüssigkeiten dar. Ein Grenzwert für Kalium existiert nicht, da der Beitrag des Trinkwassers zur Kaliumversorgung des Menschen vernachlässigbar ist.Quellennachweis: © 2023, daten@nlwkn.niedersachsen.de

Gelöster organischer Kohlenstoff DOC (Gelöster_organischer_Kohlenstoff_DOC19021)

Grundwasserbericht Niedersachsen - Gelöster organischer Kohlenstoff (DOC) Der Layer zeigt die aktuellsten Jahresmittelwerte der Konzentration von DOC (gelöster organischer Kohlenstoff = engl. Dissolved Organic Carbon) im Grundwasser. Dargestellt werden die Ergebnisse für die Grundwassermessstellen der Messprogramme Wasserrahmenrichtlinie-Güte und Grundwassergüte. DOC ist ein Summenparameter für die im Grundwasser gelösten natürlichen und synthetischen organischen Kohlenstoffverbindungen. Erhöhte DOC-Werte weisen auf reduzierende Verhältnisse oder auf eine Verunreinigung des Grundwassers mit organischen Stoffen hin.Quellennachweis: © 2023, daten@nlwkn.niedersachsen.de

Fluorid (Fluorid)

Grundwasserbericht Niedersachsen - Fluorid Der Layer zeigt die aktuellsten Jahresmittelwerte der Konzentration von Fluorid im Grundwasser. Dargestellt werden die Ergebnisse für die Grundwassermessstellen der Messprogramme Wasserrahmenrichtlinie-Güte und Grundwassergüte. Fluorid ist das Anion des Fluor (F). Die wichtigsten fluoridhaltigen Mineralien in der Erdkruste sind Fluorit (Flussspat, CaF2) und Fluorapatit (Ca5F(PO4)3). In natürlichen Wässern bestimmt der Gehalt an Calcium aufgrund der geringen Löslichkeit des Fluorits die Fluoridkonzentration. Der Grenzwert nach TrinkwV (2013) liegt bei 1,5 mg/l. Als essentielles Element ist es am Aufbau von Zähnen und Knochen beteiligt. Eine übermäßige Fluoridzufuhr kann toxisch wirken.Quellennachweis: © 2023, daten@nlwkn.niedersachsen.de

elektrische Leitfähigkeit (elektrische_Leitfähigkeit45883)

Grundwasserbericht Niedersachsen - elektrische Leitfähigkeit Der Layer zeigt die aktuellsten Jahresmittelwerte der elektrischen Leitfähigkeit im Grundwasser. Dargestellt werden die Ergebnisse für die Grundwassermessstellen der Messprogramme Wasserrahmenrichtlinie-Güte und Grundwassergüte. Die elektrische Leitfähigkeit ist ein Summenparameter für den Gehalt von Salzen. Veränderungen der Leitfähigkeit sind ein Indikator für Versalzungsprozesse sowie für Mischungsprozesse. Der Grenzwert nach TrinkwV (2013) beträgt 2790 μS/cm bei 25°C.Quellennachweis: © 2023, daten@nlwkn.niedersachsen.de

Eisen (Eisen)

Grundwasserbericht Niedersachsen - Eisen Der Layer zeigt die aktuellsten Jahresmittelwerte der Konzentration von Eisen im Grundwasser. Dargestellt werden die Ergebnisse für die Grundwassermessstellen der Messprogramme Wasserrahmenrichtlinie-Güte und Grundwassergüte. Eisen (Fe) ist ein Metall, das in fast allen Böden und Gesteinen vorkommt. Die Löslichkeit von Eisen im Grundwasser wird vom hydrochemischen Milieu bestimmt. Für den Indikatorparameter Eisen legt die TrinkwV (2013) einen Grenzwert von 0,2 mg/l fest. Eisen stört die Trinkwassergewinnung durch seine färbenden Eigenschaften sowie durch die Fällung von schwerlöslichen Eisenhydroxiden (Verockerung).Quellennachweis: © 2023, daten@nlwkn.niedersachsen.de

Chrom (Chrom)

Grundwasserbericht Niedersachsen - Chrom Der Layer zeigt die aktuellsten Jahresmittelwerte der Konzentration von Chrom im Grundwasser. Dargestellt werden die Ergebnisse für die Grundwassermessstellen der Messprogramme Wasserrahmenrichtlinie-Güte und Grundwassergüte. Chrom (Cr) ist ein essentielles Spurenelement. Gefährdungen gehen insbesondere von der industriellen Verwendung von Chromaten aus. Der Grenzwert für Chrom nach TrinkwV (2013) beträgt 0,05 mg/l.Quellennachweis: © 2023, daten@nlwkn.niedersachsen.de

Chlorid (Chlorid)

Grundwasserbericht Niedersachsen - Chlorid Der Layer zeigt die aktuellsten Jahresmittelwerte der Konzentration von Chlorid im Grundwasser. Dargestellt werden die Ergebnisse für die Grundwassermessstellen der Messprogramme Wasserrahmenrichtlinie-Güte und Grundwassergüte. Chlorid (Cl-) ist als Bestandteil von Salzen weit verbreitet. Stark erhöhte Chloridgehalte im Grundwasser können auf punktuelle Abwassereinleitungen, Belastungen aus Deponien, Streusalzeinflüsse und den Einsatz von Düngemitteln hinweisen. Darüber hinaus ist Chlorid ein Indikator für Versalzungsprozesse, zum Beispiel Meerwasserintrusion. Der Grenzwert beträgt nach TrinkwV (2013) und der Schwellenwert nach GrwV (2010) 250 mg/l.Quellennachweis: © 2023, daten@nlwkn.niedersachsen.de

Calcium (Calcium)

Grundwasserbericht Niedersachsen - Calcium Der Layer zeigt die aktuellsten Jahresmittelwerte der Konzentration von Calcium im Grundwasser. Dargestellt werden die Ergebnisse für die Grundwassermessstellen der Messprogramme Wasserrahmenrichtlinie-Güte und Grundwassergüte. Calcium (Ca) gehört zu den Erdalkalimetallen und ist für Lebewesen essentiell. Die Gehalte der Erdalkalimetalle Calcium und Magnesium bestimmen die so genannte Wasserhärte. Ein Grenzwert für Calcium existiert nicht.Quellennachweis: © 2023, daten@nlwkn.niedersachsen.de

Cadmium (Cadmium)

Grundwasserbericht Niedersachsen - Cadmium Der Layer zeigt die aktuellsten Jahresmittelwerte der Konzentration von Cadmium im Grundwasser. Dargestellt werden die Ergebnisse für die Grundwassermessstellen der Messprogramme Wasserrahmenrichtlinie-Güte und Grundwassergüte. Cadmium (Cd) ist ein toxisches Schwermetall. In den Boden und das Grundwasser gelangt es vor allem durch atmosphärische Deposition und die Aufbringung von Klärschlämmen und anderen cadmiumhaltigen Düngemitteln. Der Grenzwert nach TrinkwV (2013) beträgt 3 μg/l, der Schwellenwert nach GrwV (2010) beträgt 0,5 μg/l.Quellennachweis: © 2023, daten@nlwkn.niedersachsen.de

Bor (Bor)

Grundwasserbericht Niedersachsen - Bor Der Layer zeigt die aktuellsten Jahresmittelwerte der Konzentration von Bor im Grundwasser. Dargestellt werden die Ergebnisse für die Grundwassermessstellen der Messprogramme Wasserrahmenrichtlinie-Güte und Grundwassergüte. Bor (B) ist ein Indikator für landwirtschaftliche Belastungen und Abfallablagerungen. Die TrinkwV (2013) legt für Bor einen Grenzwert von 1,0 mg/l fest.Quellennachweis: © 2023, daten@nlwkn.niedersachsen.de

Blei (Blei)

Grundwasserbericht Niedersachsen - Blei Der Layer zeigt die aktuellsten Jahresmittelwerte der Konzentration von Blei im Grundwasser. Dargestellt werden die Ergebnisse für die Grundwassermessstellen der Messprogramme Wasserrahmenrichtlinie-Güte und Grundwassergüte. Blei (Pb) ist ein toxisches Halbmetall. Es wird vor allem bei der Metallgewinnung und Kohleverbrennung emittiert und gelangt über die Deposition, aber auch über Haldensickerwässer in Boden und Grundwasser. In bestimmten geologischen Formationen kann Grundwasser auch natürlicherweise mit Arsen belastet sein. Der Grenzwert nach TrinkwV (2013) beträgt 10 μg/l, der Schwellenwert nach GrwV (2010) beträgt ebenfalls 10 μg/l.Quellennachweis: © 2023, daten@nlwkn.niedersachsen.de

Basenkapazität pH 8,2 (Basenkapazität_pH_8_219892)

Grundwasserbericht Niedersachsen - Basenkapazität pH 8,2 (mmol/l) Der Layer zeigt die aktuellsten Jahresmittelwerte der Basenkapazität (pH 8,2) im Grundwasser. Dargestellt werden die Ergebnisse für die Grundwassermessstellen der Messprogramme Wasserrahmenrichtlinie-Güte und Grundwassergüte. Die Basenkapazität entspricht der Menge an Hydroxid-Ionen (OH-), die erforderlich ist, einen pH-Werte von 8,2 zu erreichen. Sie ist ein Maß für die Menge des im Wasser gelösten CO2. Durch Klick auf eine Messstelle können weitere Informationen zum Parameter bzw. zur Messstelle abgerufen werden: Parameterdatenblatt – Datenblatt mit tabellarischer Darstellung der Jahresmittelwerte und Zeitreihe der Konzentrationsentwicklung. Messstellenbericht - Aktuellste Konzentrationen der an der Messstelle bestimmten Güteparameter. Messstellenprofil – Informationen zum Ausbau der Messstelle. Quellennachweis: © 2023, daten@nlwkn.niedersachsen.de

Arsen (Arsen)

Grundwasserbericht Niedersachsen - Arsen Der Layer zeigt die aktuellsten Jahresmittelwerte der Konzentration von Arsen im Grundwasser. Dargestellt werden die Ergebnisse für die Grundwassermessstellen der Messprogramme Wasserrahmenrichtlinie-Güte und Grundwassergüte. Arsen (As) ist ein toxisches Halbmetall. Es wird vor allem bei der Metallgewinnung und Kohleverbrennung emittiert und gelangt über die Deposition, aber auch über Haldensickerwässer in Boden und Grundwasser. In bestimmten geologischen Formationen kann Grundwasser auch natürlicherweise mit Arsen belastet sein. Der Grenzwert nach TrinkwV (2013) beträgt 10 μg/l, der Schwellenwert nach GrwV (2010) beträgt ebenfalls 10 μg/l.Quellennachweis: © 2023, daten@nlwkn.niedersachsen.de

AOX (AOX)

Grundwasserbericht Niedersachsen - AOX Der Layer zeigt die aktuellsten Jahresmittelwerte der Konzentration von AOX im Grundwasser. Dargestellt werden die Ergebnisse für die Grundwassermessstellen der Messprogramme Wasserrahmenrichtlinie-Güte und Grundwassergüte. Der Summenparameter AOX erfasst adsorbierbare organische Halogenverbindungen, insbesondere Chlorkohlenwasserstoffe (CKW). Er dient zur Überwachung von Verunreinigungen mit organischen Halogenverbindungen. Quellennachweis: © 2023, daten@nlwkn.niedersachsen.de

Ammonium (Ammonium)

Grundwasserbericht Niedersachsen - Ammonium Der Layer zeigt die aktuellsten Jahresmittelwerte der Konzentration von Ammonium im Grundwasser. Dargestellt werden die Ergebnisse für die Grundwassermessstellen der Messprogramme Wasserrahmenrichtlinie-Güte und Grundwassergüte. Ammonium (NH4+) ist ein natürlicher Bestandteil von organischen Substanzen. Hohe Ammoniumgehalte im Grundwasser weisen auf Verschmutzungen durch Abwasser und Abfälle oder den übermäßigen Gebrauch von Wirtschaftsdüngern hin. Der Grenzwert beträgt nach TrinkwV (2013) und der Schwellenwert nach GrwV (2010) 0,5 mg/l.Quellennachweis: © 2023, daten@nlwkn.niedersachsen.de

Aluminium (Aluminium)

Grundwasserbericht Niedersachsen - Aluminium: Der Layer zeigt die aktuellsten Jahresmittelwerte der Konzentration von Aluminium im Grundwasser. Dargestellt werden die Ergebnisse für die Grundwassermessstellen der Messprogramme Wasserrahmenrichtlinie-Güte und Grundwassergüte. Aluminium (Al) ist das häufigste Metall in der Erdkruste und wichtiger Bestandteil von Silikaten und Tonmineralen. Der Grenzwert nach TrinkwV (2013) beträgt 0,2 mg/l.Quellennachweis: © 2023, daten@nlwkn.niedersachsen.de

Adsorptionvonsichtbarem Licht (SAK 436) (Adsorptionvonsichtbarem_Licht_(SAK_436)45706)

Grundwasserbericht Niedersachsen - Adsorption von sichtbarem Licht (SAK 436) Der Layer zeigt die aktuellsten Jahresmittelwerte der Adsorption von sichtbarem Licht im Grundwasser. Dargestellt werden die Ergebnisse für die Grundwassermessstellen der Messprogramme Wasserrahmenrichtlinie-Güte und Grundwassergüte. Die Absorption von sichtbarem Licht ist ein Maß für die Färbung von Wasser und weist auf einen hohen Gehalt organischer Substanzen im Wasser hin. Die TrinkwV (2013) sieht einen Grenzwert von 0,5 m-1 vor.Quellennachweis: © 2023, daten@nlwkn.niedersachsen.de

Grundwasserstandsmessstellen (Grundwasserstandsmessstellen)

Die Feature Class enthält eine Übersicht über die Grundwasserstandsmessstellen des NLWKN. Sie dient der Darstellung der Grundwasserstandsdaten im Rahmen des Grundwasserberichts Niedersachsen. Durch Klick auf eine Messstelle können weitere Informationen zur Grundwasserstandssituation der Messstelle bzw. zur Messstelle abgerufen werden:- Standsdatenblatt – Vergleich der Grundwasserstandsdynamik im aktuellen Jahr mit der langjährigen Standsdynamik- Messstellenprofil – Informationen zum Ausbau der Messstelle.Quellennachweis: © 2023, daten@nlwkn.niedersachsen.de

Bewertung Sohle (Bewertung_Sohle29399)

Unter Gewässerstruktur wird die morphologische Ausprägung eines Gewässers mitsamt seiner Aue, seinen Ufern und seinem Bett verstanden. Neben der Qualität des Wassers ist die Gewässerstruktur wesentliche Grundlage für die Besiedlung mit einer gewässertypischen Flora und Fauna. Sie bietet geeigneten Lebensraum für Wachstum, Entwicklung und Fortpflanzung aller Lebewesen im und am Wasser. Insgesamt wurden in Niedersachsen und Bremen 866 Fließgewässer mit einer Gewässerstrecke von 10.209 km in 779 Wasserkörpern zwischen 2010 und 2014 nach dem Verfahren der Detailstrukturkartierung in Niedersachsen (DSK) (NLÖ 2001), welches modifiziert und an aktuelle Erfordernisse angepasst wurde, kartiert und bewertet. Quellennachweis: © 2015, daten@nlwkn.niedersachsen.de

Bewertung Ufer (Bewertung_Ufer21246)

Unter Gewässerstruktur wird die morphologische Ausprägung eines Gewässers mitsamt seiner Aue, seinen Ufern und seinem Bett verstanden. Neben der Qualität des Wassers ist die Gewässerstruktur wesentliche Grundlage für die Besiedlung mit einer gewässertypischen Flora und Fauna. Sie bietet geeigneten Lebensraum für Wachstum, Entwicklung und Fortpflanzung aller Lebewesen im und am Wasser. Insgesamt wurden in Niedersachsen und Bremen 866 Fließgewässer mit einer Gewässerstrecke von 10.209 km in 779 Wasserkörpern zwischen 2010 und 2014 nach dem Verfahren der Detailstrukturkartierung in Niedersachsen (DSK) (NLÖ 2001), welches modifiziert und an aktuelle Erfordernisse angepasst wurde, kartiert und bewertet. Quellennachweis: © 2015, daten@nlwkn.niedersachsen.de

Bewertung Umland (Bewertung_Umland16469)

Unter Gewässerstruktur wird die morphologische Ausprägung eines Gewässers mitsamt seiner Aue, seinen Ufern und seinem Bett verstanden. Neben der Qualität des Wassers ist die Gewässerstruktur wesentliche Grundlage für die Besiedlung mit einer gewässertypischen Flora und Fauna. Sie bietet geeigneten Lebensraum für Wachstum, Entwicklung und Fortpflanzung aller Lebewesen im und am Wasser. Insgesamt wurden in Niedersachsen und Bremen 866 Fließgewässer mit einer Gewässerstrecke von 10.209 km in 779 Wasserkörpern zwischen 2010 und 2014 nach dem Verfahren der Detailstrukturkartierung in Niedersachsen (DSK) (NLÖ 2001), welches modifiziert und an aktuelle Erfordernisse angepasst wurde, kartiert und bewertet. Quellennachweis: © 2015, daten@nlwkn.niedersachsen.de

Bewertung Gesamt (Bewertung_Gesamt57443)

Unter Gewässerstruktur wird die morphologische Ausprägung eines Gewässers mitsamt seiner Aue, seinen Ufern und seinem Bett verstanden. Neben der Qualität des Wassers ist die Gewässerstruktur wesentliche Grundlage für die Besiedlung mit einer gewässertypischen Flora und Fauna. Sie bietet geeigneten Lebensraum für Wachstum, Entwicklung und Fortpflanzung aller Lebewesen im und am Wasser. Insgesamt wurden in Niedersachsen und Bremen 866 Fließgewässer mit einer Gewässerstrecke von 10.209 km in 779 Wasserkörpern zwischen 2010 und 2014 nach dem Verfahren der Detailstrukturkartierung in Niedersachsen (DSK) (NLÖ 2001), welches modifiziert und an aktuelle Erfordernisse angepasst wurde, kartiert und bewertet. Quellennachweis: © 2015, daten@nlwkn.niedersachsen.de

Detailkartierung Übersicht (Detailkartierung_Übersicht36958)

Unter Gewässerstruktur wird die morphologische Ausprägung eines Gewässers mitsamt seiner Aue, seinen Ufern und seinem Bett verstanden. Neben der Qualität des Wassers ist die Gewässerstruktur wesentliche Grundlage für die Besiedlung mit einer gewässertypischen Flora und Fauna. Sie bietet geeigneten Lebensraum für Wachstum, Entwicklung und Fortpflanzung aller Lebewesen im und am Wasser.Insgesamt wurden in Niedersachsen und Bremen 866 Fließgewässer mit einer Gewässerstrecke von 10.209 km in 779 Wasserkörpern zwischen 2010 und 2014 nach dem Verfahren der Detailstrukturkartierung in Niedersachsen (DSK) (NLÖ 2001), welches modifiziert und an aktuelle Erfordernisse angepasst wurde, kartiert und bewertet. Qeuellennachweis: © 2015, daten@nlwkn.niedersachsen.de

Detailkartierung Fotos (Detailkartierung_Fotos26067)

Unter Gewässerstruktur wird die morphologische Ausprägung eines Gewässers mitsamt seiner Aue, seinen Ufern und seinem Bett verstanden. Neben der Qualität des Wassers ist die Gewässerstruktur wesentliche Grundlage für die Besiedlung mit einer gewässertypischen Flora und Fauna. Sie bietet geeigneten Lebensraum für Wachstum, Entwicklung und Fortpflanzung aller Lebewesen im und am Wasser.Insgesamt wurden in Niedersachsen und Bremen 866 Fließgewässer mit einer Gewässerstrecke von 10.209 km in 779 Wasserkörpern zwischen 2010 und 2014 nach dem Verfahren der Detailstrukturkartierung in Niedersachsen (DSK) (NLÖ 2001), welches modifiziert und an aktuelle Erfordernisse angepasst wurde, kartiert und bewertet. Quellennachweis: © 2015, daten@nlwkn.niedersachsen.de

Hydrologische Landschaften (Hydrologische_Landschaften45514)

32 Hydrologische Landschaften wurden über Regionalisierung mit den gebietsspezifischen Landschaftsparametern und den zugehörigen Pegeldaten im Binnenland abgegrenzt. Die für jede Landschaft angegebene Mittlere Abflussspende (Mq) stellt einen Richtwert für das natürliche Abflussverhalten dar. Es wurden Pegel-Jahresreihen ab 1960 verwendet.Quellennachweis: © 2015, daten@nlwkn.niedersachsen.de

Hydrologische Landschaften Pegel (Hydrologische_Landschaften_Pegel54713)

32 Hydrologische Landschaften wurden über Regionalisierung mit den gebietsspezifischen Landschaftsparametern und den zugehörigen Pegeldaten im Binnenland abgegrenzt. Die für jede Landschaft angegebene Mittlere Abflussspende (Mq) stellt einen Richtwert für das natürliche Abflussverhalten dar. Es wurden Pegel-Jahresreihen ab 1960 verwendet.Quellennachweis: © 2015, daten@nlwkn.niedersachsen.de

Pegelmessnetz GÜN (Pegelmessnetz_GÜN63190)

Insgesamt betreibt das Land Niedersachsen etwa 260 Pegel. An etwa 220 Pegeln wird zusätzlich zum Wasserstand noch der Abfluss ermittelt. Ein Großteil der Pegel wurde in den 50er und 60er Jahren des letzten Jahrhunderts errichtet, teilweise gibt es jedoch auch Pegel mit längerer Beobachtungsdauer. Von allen Pegeln liegen etwa 20 Pegel im Tidegebiet und 60 Pegel sind Hochwassermeldepegel.Quellennachweis: © 2015, daten@nlwkn.niedersachsen.de

Gewässerdichte auf Gemeindeebene (Gewässerdichte_auf_Gemeindeebene64523)

Gebiete mit hoher Gewässerdichte in Niedersachsen sind gem. § 58 Abs. 1 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) vom 11.11.2020 (Nds. GVBl Nr. 43/2020) Gemeinden, in denen der Anteil der durch die Gewässerrandstreifenregelung betroffenen landwirtschaftlichen Fläche drei vom Hundert oder mehr der landwirtschaftlichen Fläche im Gebiet der jeweiligen Gemeinde beträgt. Über das Verzeichnis dieser Gemeinden sollen die Ausnahmeregelungen zum Gewässerrandstreifen im Rahmen des Aktionsprogramms "Niedersächsischer Weg" vollzogen werden.Quellennachweis: © 2021, Grünlandzentrum Niedersachsen/Bremen e. V.

WRRL - Seen (WRRL_-_Seen7590)

Die kleinste abgegrenzte hydrologische Betrachtungsebene der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ist der Wasserkörper (WK). Seen mit einer Wasserfläche größer als 50 ha werden für die WRRL als gesonderte See-Wasserkörper betrachtet. Neben den Niedersächsischen Gewässern sind auch die ansonsten berührten Gewässer und Wasserkörper mit abgebildet. Die Festlegung diese Gewässer erfolgt nach Anlage 1 Nr. 2 der OGewV. Quellennachweis: © 2021, daten@nlwkn.niedersachsen.de

Stehende Gewässer (Stehende_Gewässer52259)

Die stehenden Gewässer basieren auf dem ATKIS-Basis-DLM-Datenmodell – Layer GEW01-F. Hieraus werden alle Objekten der Objektart 44006 (Stehendes Gewässer) dargestellt. Es wurden zusätzliche Felder ergänzt, um Fortschreibungshinweise und weitere für die Wasserwirtschaft relevante Angaben hinzufügen zu können wie die Gebietskennzahl des Einzugsgebietes, die Gewässerordnung im Feld Widmung und bei Gewässer 2. Ordnung die Nummer des zuständigen Unterhaltungsverbandes im Feld UHV oder bei WRRL-relevanten Gewässerabschnitten die Angaben des ID des Wasserkörpers im Feld WRRL. Stehende Gewässer der 1. Ordnung sind bisher in Niedersachsen nicht vorhanden. Stehende Gewässer der 2. Ordnung sind in Niedersachsen in Anlage 6 und Anlage 7 (zu § 67 Abs. 1, NWG) festgelegt. Für Gewässer 2. Ordnung besteht die Pflicht zu einem Gewässerrandstreifen von 5 m (§ 38 WHG). Stehende Gewässer der 3. Ordnung und sonstige Wasserflächen: Stehende Gewässer der 3. Ordnung sind natürliche Gewässer sowie künstliche Gewässer, die dazu dienen, die Grundstücke mehrerer Eigentümer zu bewässern oder zu entwässern. Für Gewässer 3. Ordnung besteht die Pflicht zu einem Gewässerrandstreifen von 3 m (§ 58 NWG). Ausgeschlossen von dieser Regelung sind Gewässer in Gebieten mit hoher Gewässerdichte, dort ist lediglich einen Gewässerrandstreifen von 1 m einzuhalten, oder Gewässer die im Verzeichnis der regelmäßig trockenfallenden Gewässer geführt werden, an diesen Gewässern besteht keine Pflicht zur Einhaltung eines Gewässerrandstreifens. Die Differenzierung zwischen Gewässer 3. Ordnung und sonstige Wasserflächen ist von den Eigentumsverhältnissen im Einzugsgebiet abhängig und kann nur im Bedarfsfall erfolgen, zuständig dafür ist die untere Wasserbehörde. Für die Wasserflächen, bei denen festgestellt wurde, dass es sich um Gewässer 3. Ordnung handelt, ist bei der Widmung (WDM) die Angabe „Gewässer 3. Ordnung (1340)“ enthalten. Für die Wasserflächen, bei denen dies bisher nicht erfolgt ist, ist bei der Widmung der Text „Gewässer 3. Ordnung oder sonstige Wasserflächen (9997)“ enthalten. Quellennachweis: © 2023, daten@nlwkn.niedersachsen.de; Auszug aus den Geodaten des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen © 2021, dl-de/by-2-0

Verzeichnis trockenfallende Gewässer - Stehende Gewässer (Verzeichnis_trockenfallende_Gewässer_-_Stehende_Gewässer59911)

Das Gewässernetz der trockenfallenden stehenden Gewässer dient der Erfassung und Führung des Verzeichnisses der Gewässer in Niedersachsen gem. § 58 Abs. 1 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) vom 11.11.2020 (Nds. GVBl Nr. 43/2020), die regelmäßig weniger als sechs Monate im Jahr wasserführend sind. Über dieses Verzeichnis sollen die Ausnahmeregelungen zum Gewässerrandstreifen im Rahmen des Aktionsprogramms "Niedersächsischer Weg" vollzogen werden. Das Gewässernetz basiert auf dem Digitalen Geländemodell (Basis-DLM) des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) mit dem jeweils an den Gewässerabschnitten angegeben Aktualitätsdatum. Für die Modellierung des Gewässernetzes wurde das Datenabgabeprodukt "GEW01" verwendet. Es wurden zusätzliche Felder ergänzt, um Fortschreibungshinweise zufügen zu können. Als zusätzliche Kriterien werden für die Feststellung eines trockenfallenden Gewässers Datenauszüge zu Karstgebieten, bodenkundlicher Feuchtestufe und Grundwasserstufe des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG), die Angaben des Grünlandzentrums Niedersachsen/Bremen e.V. zu Gemeinden mit hoher Gewässerdichte, sowie Angaben darüber ob ein Gewässerabschnitt Teil des WRRL Gewässernetzes (Anlage 1 Nr. 2 der OGewV) ist, verwendet. Diese Angaben sind attributiv in den Datenbestand eingearbeitet worden. Quellennachweis: © 2023, daten@nlwkn.niedersachsen.de; Auszug aus den Geodaten des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen © 2021, dl-de/by-2-0

WRRL – Wasserkörper (Fließgewässer) (WRRL_–_Wasserkörper_(Fließgewässer)22026)

Die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) – Wasserkörper sind Fließgewässer mit einem Einzugsgebiet > 10 qkm. In Niedersachsen sind ca. 1700 Fließgewässer-Wasserkörper definiert. Ein Wasserkörper (WK) kann aus mehreren Gewässersegmenten bestehen. Neben den Niedersächsischen Gewässern sind auch die Bremischen und die ansonsten von Niedersachsen berührten Gewässer und Wasserkörper mit abgebildet. Die Festlegung diese Gewässer erfolgt nach Anlage 1 Nr. 2 der OGewV. Quellennachweis: © 2016, daten@nlwkn.niedersachsen.de

Gewässernetz 3.Ordnung (Gewässernetz_3.Ordnung9928)

Gewässer 3. Ordnung sind diejenigen oberirdischen Gewässer, die nicht Gewässer 1. oder 2. Ordnung sind. Es sind natürliche Gewässer sowie Gräben, einschließlich Wege- und Straßenseitengräben als Bestandteil von Wegen und Straßen, die dazu dienen, die Grundstücke von mehr als einem Eigentümer zu bewässern oder zu entwässern. Sonstige Gräben sind keine Gewässer nach NWG und dienen dazu, die Grundstücke eines einzelnen Eigentümers zu be- oder entwässern. In beiden Fällen liegt die Pflicht der Unterhaltung beim Eigentümer. Für Gewässer 3. Ordnung besteht die Pflicht, einen Gewässerrandstreifen von 3 m (§ 58 NWG) einzuhalten. Ausgeschlossen von dieser Regelung sind Gewässer in Gebieten mit hoher Gewässerdichte, dort ist lediglich einen Gewässerrandstreifen von 1 m auf Futterbauflächen einzuhalten. An Gewässerabschnitten, die in das Verzeichnis trockenfallender Gewässer eingetragen sind, besteht gem. § 58 NWG ebenfalls keine Pflicht zur Einhaltung eines Gewässerrandstreifens. Bitte beachten Sie neben dem NWG weitere etwaige Regelungen zu Gewässerrandstreifen wie z. B. die DüV. Eine Übersicht dieser Regelungen finden Sie auf der Seite der Landwirtschaftskammer. Die Differenzierung zwischen Gewässern 3. Ordnung und sonstiger Gräben ist von den Eigentumsverhältnissen im Einzugsgebiet abhängig und kann nur im Bedarfsfall erfolgen, zuständig dafür ist grundsätzlich die untere Wasserbehörde. Für die Gewässerabschnitte, bei denen festgestellt wurde, dass es sich um Gewässer 3. Ordnung handelt, ist bei der Widmung (WDM) die Angabe „Gewässer 3. Ordnung (1340)“ enthalten. Für die Gewässerabschnitte und sonstigen Gräben, bei denen dies bisher nicht erfolgt ist, ist bei der Widmung der Text „Gewässer 3. Ordnung oder sonstige Gräben (9997)“ enthalten. Das Gewässernetz basiert auf dem Digitalen Geländemodell (Basis-DLM) des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) mit dem jeweils an den Gewässerabschnitten angegeben Aktualitätsdatum. Für die Modellierung des Gewässernetzes wurden die Datenabgabeprodukte "GEW01" und "GEW03" kombiniert und attributiv ergänzt, um ein linienförmiges Gewässernetz zu erzeugen, welches auch für Modellierungen genutzt werden kann. Es wurden zusätzliche Felder ergänzt, um Fortschreibungshinweise hinzufügen zu können. Quellennachweis: © 2023, daten@nlwkn.niedersachsen.de; Auszug aus den Geodaten des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen © 2021, dl-de/by-2-0

Gewässernetz 2. Ordnung (Gewässernetz_2._Ordnung8177)

Gewässer 2. Ordnung sind die nicht zur ersten Ordnung gehörenden Gewässer, die wegen ihrer überörtlichen Bedeutung für das Gebiet eines Unterhaltungsverbandes (§ 63 NWG) in einem Verzeichnis aufgeführt sind, das die Wasserbehörde als Verordnung aufstellt (§ 39 NWG). Die Unterhaltung dieser Gewässer erfolgt entweder durch die jeweiligen Unterhaltungsverbände oder durch das Land Niedersachsen (NLWKN), siehe NWG Anlage 6 und 7. Für Gewässer 2. Ordnung besteht die Pflicht, einen Gewässerrandstreifen von 5 m einzuhalten (§ 38 WHG). Das Gewässernetz basiert auf dem Digitalen Geländemodell (Basis-DLM) des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) mit dem jeweils an den Gewässerabschnitten angegeben Aktualitätsdatum. Für die Modellierung des Gewässernetzes wurden die Datenabgabeprodukte "GEW01" und "GEW03" kombiniert und attributiv ergänzt, um ein linienförmiges Gewässernetz zu erzeugen, welches auch für Modellierungen genutzt werden kann. Es wurden zusätzliche Felder ergänzt, um Fortschreibungshinweise hinzufügen zu können. Quellennachweis: © 2023, daten@nlwkn.niedersachsen.de; Auszug aus den Geodaten des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen © 2021, dl-de/by-2-0

Gewässernetz 1. Ordnung (Gewässernetz_1._Ordnung29778)

Die Gewässer 1. Ordnung sind die Gewässer, die wegen ihrer erheblichen Bedeutung für die Wasserwirtschaft entweder Binnenwasserstraßen im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 1 WaStrG sind oder in Anlage 3 des NWG (Anlage 3 zu § 38 Abs. 1 Nr. 2 NWG) aufgeführt sind. Die Unterhaltung dieser Gewässer erfolgt entweder durch die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) oder durch das Land Niedersachsen (NLWKN). Für Gewässer 1. Ordnung besteht die Pflicht, einen Gewässerrandstreifen von 10 m einzuhalten (§ 58 NWG). Das Gewässernetz basiert auf dem Digitalen Geländemodell (Basis-DLM) des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) mit dem jeweils an den Gewässerabschnitten angegeben Aktualitätsdatum. Für die Modellierung des Gewässernetzes wurden die Datenabgabeprodukte "GEW01" und "GEW03" kombiniert und attributiv ergänzt, um ein linienförmiges Gewässernetz zu erzeugen, welches auch für Modellierungen genutzt werden kann. Es wurden zusätzliche Felder ergänzt, um Fortschreibungshinweise hinzufügen zu können. Die Bundeswasserstraßen bekommen im Basis-DLM im Feld Widmung (WDM) den Eintrag 1310 und die Landeswasserstraßen sind im Basis-DLM im Feld Widmung (WDM) mit dem Eintrag 1320 versehen. Quellennachweis: © 2023, daten@nlwkn.niedersachsen.de; Auszug aus den Geodaten des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen © 2021, dl-de/by-2-0

Verzeichnis trockenfallende Gewässer (Verzeichnis_trockenfallende_Gewässer57308)

Das Gewässernetz der trockenfallenden Fließgewässer dient der Erfassung und Führung des Verzeichnisses der Gewässer in Niedersachsen gem. § 58 Abs. 1 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) vom 28.06.2022 (Nds. GVBl Nr. 21/2022 S. 388), die regelmäßig weniger als sechs Monate im Jahr wasserführend sind. Über dieses Verzeichnis sollen die Ausnahmeregelungen zum Gewässerrandstreifen im Rahmen des Aktionsprogramms "Niedersächsischer Weg" vollzogen werden. Das Gewässernetz basiert auf dem Digitalen Geländemodell (Basis-DLM) des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) mit dem jeweils an den Gewässerabschnitten angegeben Aktualitätsdatum. Für die Modellierung des Gewässernetzes wurden die Datenabgabeprodukte "GEW01" und "GEW03" kombiniert und attributiv ergänzt, um ein linienförmiges Gewässernetz zu erzeugen, welches auch für Modellierungen genutzt werden kann. Es wurden zusätzliche Felder ergänzt, um Fortschreibungshinweise hinzufügen zu können. Als zusätzliche Kriterien werden für die Feststellung eines trockenfallenden Gewässers Datenauszüge zu Karstgebieten, bodenkundlicher Feuchtestufe und Grundwasserstufe des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG), die Angaben des Grünlandzentrums Niedersachsen/Bremen e.V. zu Gemeinden mit hoher Gewässerdichte sowie Angaben darüber, ob ein Gewässerabschnitt Teil eines WRRL-Wasserkörpers (Anlage 1 Nr. 2 der OGewV) ist, verwendet. Diese Angaben sind attributiv in den Datenbestand eingearbeitet worden.: Quellennachweis: © 2023, daten@nlwkn.niedersachsen.de; Auszug aus den Geodaten des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen © 2021, dl-de/by-2-0

Hinweise § 38a WHG Vorgaben (Hinweise_§_38a_WHG_Vorgaben28158)

Die Karte gibt Hinweise zu Abstandsvorgaben gemäß § 38a Wasserhaushaltsgesetz auf Flächen, welche von der unten genannten Vorgabe betroffen sein können. Die Karte besitzt keine Rechtsverbindlichkeit und stellt keinen Anspruch an Vollständigkeit dar. Insbesondere für kleine Fließgewässer können Lücken vorhanden sein.Bei einer Hangneigung auf den ersten 20 m zur Böschungsoberkante eines Gewässers von durchschnittlich = 5 %, ist auf landwirtschaftlich genutzten Flächen auf den ersten 5 m zur Böschungsoberkante eine geschlossene, ganzjährig begrünte Pflanzendecke zu erhalten oder herzustellen.Die Karte wurde auf Grundlage von Feldblöcken, Schlaggeometrien, oberirdischen Gewässern des ATKIS DLM25 sowie des Digitalen Geländemodells für Niedersachsen im 1 m-Raster (DGM 1) erstellt.Bei der Flächenauswahl auf Grundlage dieser Daten werden auch Deiche sowie Blüh- und Gewässerschutzstreifen erfasst und in der Karte dargestellt.Abflusshindernisse wurden bei der Flächenauswahl nicht berücksichtigt.Publikationsdatum: 01.08.2020Revisionsdatum: 18.03.2022Bearbeitungsstatus: Daten werden fortlaufend aktualisiert (onGoing). Quellennachweis: Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)Schlagdaten: Schlaggeometrien aus dem Gesamtflächennutzungsnachweis (GFN) des Servicezentrum Landentwicklung und Agrarförderung (SLA)Hangneigung: DGM1 des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN), ausgedünnt auf 5 m-RasterweiteGewässer und Gräben in Seeneinzugsgebieten: ATKIS DLM25 des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN), Unterhaltungsverband Nr. 70 "Obere Hunte" (UHV70), Straßenseitengräben der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), eigene Digitalisierungen in Seeneinzugsgebieten.

Hinweise § 5 Abs. 3 DÜV Abstandsvorgaben (Hinweise_§_5_Abs._3_DÜV_Abstandsvorgaben55830)

Die Karte gibt Hinweise auf Flächen, welche von den unten genannten Vorgaben betroffen sein können. Die Karte besitzt keine Rechtsverbindlichkeit und stellt keinen Anspruch an Vollständigkeit dar. Insbesondere für kleine Fließgewässer können Lücken vorhanden sein.Gemäß §§ 5 Abs. 3 Satz 1 und 13a Abs. 5. DüV sowie § 4 Nr. 3 NDüngGewNPVO gelten für die Aufbringung stickstoff- oder phosphathaltiger Düngemittel, Bodenhilfsstoffe, Kultursubstrate und Pflanzenhilfsmittel folgende Vorgaben:Bei einer Hangneigung auf den ersten 20 m zur Böschungsoberkante eines Gewässers von durchschnittlich = 5 %: Keine Düngung im Abstand von 3 m zur Böschungsoberkante sowie weitere Bewirtschaftungsvorgaben innerhalb eines Abstands von 3 bis 20 m zur Böschungsoberkante.Bei einer Hangneigung auf den ersten 20 m zur Böschungsoberkante eines Gewässers von durchschnittlich = 10 %: Keine Düngung im Abstand von 10 m zur Böschungsoberkante sowie weitere Bewirtschaftungsvorgaben innerhalb eines Abstands von 10 bis 30 m zur Böschungsoberkante.Bei einer Hangneigung auf den ersten 30 m zur Böschungsoberkante eines Gewässers von durchschnittlich = 15 %: Keine Düngung im Abstand von 10 m zur Böschungsoberkante sowie weitere Bewirtschaftungsvorgaben innerhalb eines Abstands von 10 bis 30 m zur Böschungsoberkante.Die Karte wurde auf Grundlage von Feldblöcken, Schlaggeometrien, oberirdischen Gewässern des ATKIS DLM25 sowie des Digitalen Geländemodells für Niedersachsen im 1 m-Raster (DGM 1) erstellt.Bei der Flächenauswahl auf Grundlage dieser Daten werden auch Deiche sowie Blüh- und Gewässerschutzstreifen erfasst und in der Karte dargestellt.Abflusshindernisse wurden bei der Flächenauswahl nicht berücksichtigt.Publikationsdatum: 01.07.2020Revisionsdatum: 18.03.2022Bearbeitungsstatus: Daten werden fortlaufend aktualisiert (onGoing). Quellennachweis:Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)Schlagdaten: Schlaggeometrien aus dem Gesamtflächennutzungsnachweis (GFN) des Servicezentrum Landentwicklung und Agrarförderung (SLA)Hangneigung: DGM1 des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN), ausgedünnt auf 5 m-RasterweiteGewässer und Gräben in Seeneinzugsgebieten: ATKIS DLM25 des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN), Unterhaltungsverband Nr. 70 "Obere Hunte" (UHV70), Straßenseitengräben der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), eigene Digitalisierungen in Seeneinzugsgebieten

Gewässerflächen (Gewässerflächen)

Wattflächen (Wattflächen)

Gewäessernetz (Gewäessernetz)

Linienförmige Gewässer aus dem Basis-DLM der LGLN. Bearbeitung aus GEW01 und GEW03 des ATKIS-Basis-DLM. Stand der Daten: siehe Grupppenbeschreibung http://www.geodatenzentrum.de/docpdf/basis-dlm-aaa.pdf Bearbeitung durch das Nds. Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz: Die Ebenen GEW01 und GEW03 wurden kombiniert und attributiell ergänzt, um ein linienförmiges Gewässernetz auch für Modellierungszwecke zur Verfügung zu haben. Es wurden zusätzliche Felder ergänzt, um Fortschreibungshinweise zufügen zu können.Quellennachweis: © 2023 Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltunghttp://www.lgn.niedersachsen.deBearbeitet durch das Nds. Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz

Einzugsgebiete der Unterhaltungsverbände (Einzugsgebiete_der_Unterhaltungsverbände48780)

Auf Grundlage der Basiseinzugsgebiete der hydrographischen Karte ist ein Geodatenbestand erzeugt worden mit den hydrologischen Einzugsgebieten für sämtliche Unterhaltungspflichtigen der Gewässer 1. Ordnung und Gewässer 2. Ordnung in Bremen und Niedersachsen.Für jedes Basiseinzugsgebiet der hydrographischen Karte ist attributiv festgehalten welcher Unterhaltungsverband (UHV) für das Hauptgewässer zuständig ist. Auf Basis dieses UHV-Attributs wurden die Basiseinzugsgebiete zusammengefasst/aggregiert zu UHV-Einheiten. Anschließend sind sämtliche Gewässer 1. Ordnung in die aggregierte UHV-Geometrien eingepflegt worden, damit mit dem Bestand differenziert werden kann zwischen Einzugsgebiete der Gewässer 2. Ordnung und die Gewässer 1. Ordnung.Die Geometrien geben lediglich die hydrologischen Verhältnisse wieder, dies ist nicht gleich zu setzen mit der Zuständigkeit der Unterhaltungspflichtigen. Die Zuständigkeit für die Gewässer 1. und 2. Ordnung sowie deren Unterhaltung ist festgelegt im Verzeichnis der Gewässer 1. Ordnung (Wasserhaushaltsgesetz des Bundes, WHG) und im Verzeichnis der Gewässer 2. Ordnung (Anlagen im Niedersächsischen Wassergesetz, NWG).Quellennachweis: © 2023, daten@nlwkn.niedersachsen.de

Stromgebiete (Stromgebiete)

Für Niedersachsen wurden flächendeckend Wasserscheiden für Gewässereinzugsgebiete in der Größenordnung von ungefähr 10-20 km² ermittelt. Die Karte gibt Auskunft darüber, welchen Weg auf den Erdboden auftreffender Niederschlag aufgrund der vorhandenen Fließgewässer und Geländehöhenverhältnisse nimmt. Der Datenbestand wurde um die Einzugsgebiete der Nachbarländer (Nordrhein-Westfalen, Hessen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg Vorpommern, Hammburg Schleswig-Holstein, Niederlande) sowie darüber hinaus um Daten der Bundesanstalt für Gewässerkunde ergänzt. Die angefügten Daten stellen z.T. nicht den aktuellsten verfügbaren Stand dar. Die Unterteilung der Einzugsgebiete ist gemäß der „Richtlinie für die Gebiets- und Gewässerverschlüsselung“ (Länderarbeitsgemeinschaft Wasser - LAWA 2005) vorgenommen worden. Systematik: Es handelt sich um eine hierarchische Gliederung der Einzugsgebiete in maximal 9 Teilgebiete pro Ebene bei z.Z. max. 15 Ebenen. Die Gebietskennzahl (GKZ) enthält diese Gliederung in Kurzform. Beispiel einer Gebietsunterteilung: Das Stromgebiet Weser (GKZ=4) wird in 9 Teilgebiete unterteilt (1. Unterteilung): GKZ Name 41 Werra 42 Fulda 43 Weser von Fulda bis Diemel 44 Diemel 45 Weser von Diemel bis Werre 46 Werre 47 Weser von Werre bis Aller 48 Aller 49 Weser von Aller bis Nordsee Nebengewässer erhalten immer eine gerade Endzahl, die übrigen Abschnitte des unterteilten Gewässers erhalten ungerade Endziffern, wobei die 1 für den Beginn und die 9 für den Mündungsbereich vorgesehen sind. Bei kleineren Gewässern können teilweise nur 3 Untergebiete möglich sein, die Ziffer 1 und 9 sollten jedoch i.d.R. vorhanden sein.

Einzugsgebiete 1. Unterteilung (Einzugsgebiete_1._Unterteilung9150)

Für Niedersachsen wurden flächendeckend Wasserscheiden für Gewässereinzugsgebiete in der Größenordnung von ungefähr 10-20 km² ermittelt. Die Karte gibt Auskunft darüber, welchen Weg auf den Erdboden auftreffender Niederschlag aufgrund der vorhandenen Fließgewässer und Geländehöhenverhältnisse nimmt. Der Datenbestand wurde um die Einzugsgebiete der Nachbarländer (Nordrhein-Westfalen, Hessen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg Vorpommern, Hammburg Schleswig-Holstein, Niederlande) sowie darüber hinaus um Daten der Bundesanstalt für Gewässerkunde ergänzt. Die angefügten Daten stellen z.T. nicht den aktuellsten verfügbaren Stand dar. Die Unterteilung der Einzugsgebiete ist gemäß der „Richtlinie für die Gebiets- und Gewässerverschlüsselung“ (Länderarbeitsgemeinschaft Wasser - LAWA 2005) vorgenommen worden. Systematik: Es handelt sich um eine hierarchische Gliederung der Einzugsgebiete in maximal 9 Teilgebiete pro Ebene bei z.Z. max. 15 Ebenen. Die Gebietskennzahl (GKZ) enthält diese Gliederung in Kurzform. Beispiel einer Gebietsunterteilung: Das Stromgebiet Weser (GKZ=4) wird in 9 Teilgebiete unterteilt (1. Unterteilung): GKZ Name 41 Werra 42 Fulda 43 Weser von Fulda bis Diemel 44 Diemel 45 Weser von Diemel bis Werre 46 Werre 47 Weser von Werre bis Aller 48 Aller 49 Weser von Aller bis Nordsee Nebengewässer erhalten immer eine gerade Endzahl, die übrigen Abschnitte des unterteilten Gewässers erhalten ungerade Endziffern, wobei die 1 für den Beginn und die 9 für den Mündungsbereich vorgesehen sind. Bei kleineren Gewässern können teilweise nur 3 Untergebiete möglich sein, die Ziffer 1 und 9 sollten jedoch i.d.R. vorhanden sein.

Einzugsgebiete 2. Unterteilung (Einzugsgebiete_2._Unterteilung58517)

Für Niedersachsen wurden flächendeckend Wasserscheiden für Gewässereinzugsgebiete in der Größenordnung von ungefähr 10-20 km² ermittelt. Die Karte gibt Auskunft darüber, welchen Weg auf den Erdboden auftreffender Niederschlag aufgrund der vorhandenen Fließgewässer und Geländehöhenverhältnisse nimmt. Der Datenbestand wurde um die Einzugsgebiete der Nachbarländer (Nordrhein-Westfalen, Hessen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg Vorpommern, Hammburg Schleswig-Holstein, Niederlande) sowie darüber hinaus um Daten der Bundesanstalt für Gewässerkunde ergänzt. Die angefügten Daten stellen z.T. nicht den aktuellsten verfügbaren Stand dar. Die Unterteilung der Einzugsgebiete ist gemäß der „Richtlinie für die Gebiets- und Gewässerverschlüsselung“ (Länderarbeitsgemeinschaft Wasser - LAWA 2005) vorgenommen worden. Systematik: Es handelt sich um eine hierarchische Gliederung der Einzugsgebiete in maximal 9 Teilgebiete pro Ebene bei z.Z. max. 15 Ebenen. Die Gebietskennzahl (GKZ) enthält diese Gliederung in Kurzform. Beispiel einer Gebietsunterteilung: Das Stromgebiet Weser (GKZ=4) wird in 9 Teilgebiete unterteilt (1. Unterteilung): GKZ Name 41 Werra 42 Fulda 43 Weser von Fulda bis Diemel 44 Diemel 45 Weser von Diemel bis Werre 46 Werre 47 Weser von Werre bis Aller 48 Aller 49 Weser von Aller bis Nordsee Nebengewässer erhalten immer eine gerade Endzahl, die übrigen Abschnitte des unterteilten Gewässers erhalten ungerade Endziffern, wobei die 1 für den Beginn und die 9 für den Mündungsbereich vorgesehen sind. Bei kleineren Gewässern können teilweise nur 3 Untergebiete möglich sein, die Ziffer 1 und 9 sollten jedoch i.d.R. vorhanden sein.

Einzugsgebiete 3. Unterteilung (Einzugsgebiete_3._Unterteilung39564)

Für Niedersachsen wurden flächendeckend Wasserscheiden für Gewässereinzugsgebiete in der Größenordnung von ungefähr 10-20 km² ermittelt. Die Karte gibt Auskunft darüber, welchen Weg auf den Erdboden auftreffender Niederschlag aufgrund der vorhandenen Fließgewässer und Geländehöhenverhältnisse nimmt. Der Datenbestand wurde um die Einzugsgebiete der Nachbarländer (Nordrhein-Westfalen, Hessen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg Vorpommern, Hammburg Schleswig-Holstein, Niederlande) sowie darüber hinaus um Daten der Bundesanstalt für Gewässerkunde ergänzt. Die angefügten Daten stellen z.T. nicht den aktuellsten verfügbaren Stand dar. Die Unterteilung der Einzugsgebiete ist gemäß der „Richtlinie für die Gebiets- und Gewässerverschlüsselung“ (Länderarbeitsgemeinschaft Wasser - LAWA 2005) vorgenommen worden. Systematik: Es handelt sich um eine hierarchische Gliederung der Einzugsgebiete in maximal 9 Teilgebiete pro Ebene bei z.Z. max. 15 Ebenen. Die Gebietskennzahl (GKZ) enthält diese Gliederung in Kurzform. Beispiel einer Gebietsunterteilung: Das Stromgebiet Weser (GKZ=4) wird in 9 Teilgebiete unterteilt (1. Unterteilung): GKZ Name 41 Werra 42 Fulda 43 Weser von Fulda bis Diemel 44 Diemel 45 Weser von Diemel bis Werre 46 Werre 47 Weser von Werre bis Aller 48 Aller 49 Weser von Aller bis Nordsee Nebengewässer erhalten immer eine gerade Endzahl, die übrigen Abschnitte des unterteilten Gewässers erhalten ungerade Endziffern, wobei die 1 für den Beginn und die 9 für den Mündungsbereich vorgesehen sind. Bei kleineren Gewässern können teilweise nur 3 Untergebiete möglich sein, die Ziffer 1 und 9 sollten jedoch i.d.R. vorhanden sein.

Einzugsgebiete 4. Unterteilung (Einzugsgebiete_4._Unterteilung11299)

Für Niedersachsen wurden flächendeckend Wasserscheiden für Gewässereinzugsgebiete in der Größenordnung von ungefähr 10-20 km² ermittelt. Die Karte gibt Auskunft darüber, welchen Weg auf den Erdboden auftreffender Niederschlag aufgrund der vorhandenen Fließgewässer und Geländehöhenverhältnisse nimmt. Der Datenbestand wurde um die Einzugsgebiete der Nachbarländer (Nordrhein-Westfalen, Hessen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg Vorpommern, Hammburg Schleswig-Holstein, Niederlande) sowie darüber hinaus um Daten der Bundesanstalt für Gewässerkunde ergänzt. Die angefügten Daten stellen z.T. nicht den aktuellsten verfügbaren Stand dar. Die Unterteilung der Einzugsgebiete ist gemäß der „Richtlinie für die Gebiets- und Gewässerverschlüsselung“ (Länderarbeitsgemeinschaft Wasser - LAWA 2005) vorgenommen worden. Systematik: Es handelt sich um eine hierarchische Gliederung der Einzugsgebiete in maximal 9 Teilgebiete pro Ebene bei z.Z. max. 15 Ebenen. Die Gebietskennzahl (GKZ) enthält diese Gliederung in Kurzform. Beispiel einer Gebietsunterteilung: Das Stromgebiet Weser (GKZ=4) wird in 9 Teilgebiete unterteilt (1. Unterteilung): GKZ Name 41 Werra 42 Fulda 43 Weser von Fulda bis Diemel 44 Diemel 45 Weser von Diemel bis Werre 46 Werre 47 Weser von Werre bis Aller 48 Aller 49 Weser von Aller bis Nordsee Nebengewässer erhalten immer eine gerade Endzahl, die übrigen Abschnitte des unterteilten Gewässers erhalten ungerade Endziffern, wobei die 1 für den Beginn und die 9 für den Mündungsbereich vorgesehen sind. Bei kleineren Gewässern können teilweise nur 3 Untergebiete möglich sein, die Ziffer 1 und 9 sollten jedoch i.d.R. vorhanden sein.

Basiseinzugsgebiete (Basiseinzugsgebiete)

Für Niedersachsen wurden flächendeckend Wasserscheiden für Gewässereinzugsgebiete in der Größenordnung von ungefähr 10-20 km² ermittelt. Die Karte gibt Auskunft darüber, welchen Weg auf den Erdboden auftreffender Niederschlag aufgrund der vorhandenen Fließgewässer und Geländehöhenverhältnisse nimmt. Der Datenbestand wurde um die Einzugsgebiete der Nachbarländer (Nordrhein-Westfalen, Hessen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg Vorpommern, Hammburg Schleswig-Holstein, Niederlande) sowie darüber hinaus um Daten der Bundesanstalt für Gewässerkunde ergänzt. Die angefügten Daten stellen z.T. nicht den aktuellsten verfügbaren Stand dar. Die Unterteilung der Einzugsgebiete ist gemäß der „Richtlinie für die Gebiets- und Gewässerverschlüsselung“ (Länderarbeitsgemeinschaft Wasser - LAWA 2005) vorgenommen worden. Systematik: Es handelt sich um eine hierarchische Gliederung der Einzugsgebiete in maximal 9 Teilgebiete pro Ebene bei z.Z. max. 15 Ebenen. Die Gebietskennzahl (GKZ) enthält diese Gliederung in Kurzform. Beispiel einer Gebietsunterteilung: Das Stromgebiet Weser (GKZ=4) wird in 9 Teilgebiete unterteilt (1. Unterteilung): GKZ Name 41 Werra 42 Fulda 43 Weser von Fulda bis Diemel 44 Diemel 45 Weser von Diemel bis Werre 46 Werre 47 Weser von Werre bis Aller 48 Aller 49 Weser von Aller bis Nordsee Nebengewässer erhalten immer eine gerade Endzahl, die übrigen Abschnitte des unterteilten Gewässers erhalten ungerade Endziffern, wobei die 1 für den Beginn und die 9 für den Mündungsbereich vorgesehen sind. Bei kleineren Gewässern können teilweise nur 3 Untergebiete möglich sein, die Ziffer 1 und 9 sollten jedoch i.d.R. vorhanden sein.

Gebietsverzeichnis (Gebietsverzeichnis)

Für Niedersachsen wurden flächendeckend Wasserscheiden für Gewässereinzugsgebiete in der Größenordnung von ungefähr 10-20 km² ermittelt. Die Karte gibt Auskunft darüber, welchen Weg auf den Erdboden auftreffender Niederschlag aufgrund der vorhandenen Fließgewässer und Geländehöhenverhältnisse nimmt. Der Datenbestand wurde um die Einzugsgebiete der Nachbarländer (Nordrhein-Westfalen, Hessen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg Vorpommern, Hammburg Schleswig-Holstein, Niederlande) sowie darüber hinaus um Daten der Bundesanstalt für Gewässerkunde ergänzt. Die angefügten Daten stellen z.T. nicht den aktuellsten verfügbaren Stand dar. Die Unterteilung der Einzugsgebiete ist gemäß der „Richtlinie für die Gebiets- und Gewässerverschlüsselung“ (Länderarbeitsgemeinschaft Wasser - LAWA 2005) vorgenommen worden. Systematik: Es handelt sich um eine hierarchische Gliederung der Einzugsgebiete in maximal 9 Teilgebiete pro Ebene bei z.Z. max. 15 Ebenen. Die Gebietskennzahl (GKZ) enthält diese Gliederung in Kurzform. Beispiel einer Gebietsunterteilung: Das Stromgebiet Weser (GKZ=4) wird in 9 Teilgebiete unterteilt (1. Unterteilung): GKZ Name 41 Werra 42 Fulda 43 Weser von Fulda bis Diemel 44 Diemel 45 Weser von Diemel bis Werre 46 Werre 47 Weser von Werre bis Aller 48 Aller 49 Weser von Aller bis Nordsee Nebengewässer erhalten immer eine gerade Endzahl, die übrigen Abschnitte des unterteilten Gewässers erhalten ungerade Endziffern, wobei die 1 für den Beginn und die 9 für den Mündungsbereich vorgesehen sind. Bei kleineren Gewässern können teilweise nur 3 Untergebiete möglich sein, die Ziffer 1 und 9 sollten jedoch i.d.R. vorhanden sein.

Trinkwasser Prioritätenprogramm (Trinkwasser_Prioritätenprogramm27919)

Auf Basis der jedes Jahr gestellten Änderungsanträge und Neuanträge der Wasserversorger bzw. der Trinkwasserschutz-Kooperationen wird die Liste des Prioritäten-Programms Trinkwasserschutz (PP-TWS) des Nds. Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz überarbeitet. Zu jedem Antrag wird auch eine Geometrie geliefert, die für die Aktualisierung der Geometriesammlung zum PP-TWS verwendet wird. Am Anfang des neuen Jahres werden die Geometrien zusammen mit der Liste des Prioritäten Programms veröffentlicht. Siehe auch https://www.nlwkn.niedersachsen.de/startseite/wasserwirtschaft/grundwasser/niedersachsisches_kooperationsmodell_trinkwasserschutz/prioritatenprogramm/prioritaetenprogramm-trinkwasserschutz-43182.html.Quellennachweis: © 2023, daten@nlwkn.niedersachsen.de

Gebietsname-und nummer (Gebietsname-und_nummer37095)

Außenabgrenzungen der Wasserschutzgebiete (Schutz- und Gewinnungsgebiete für Grund- und Trinkwasser (SGGW). ). Berechneter Layer, Berechnungsgrundlage Funktion WSG, HQSG und TWGG aus Feature Class SGGW_TEIL_ZONEN. Nach Niedersächsischen Wassergesetz (NWG) in Verbindung Wasserhaushaltsgesetz (WHG) werden Wasserschutzgebiete im Interesse der öffentlichen Wasserversorgung bzw. zum Wohl der Allgemeinheit festgesetzt, um das Grundwasser im Gewinnungs- bzw. Einzugsgebiet einer Grundwasserentnahme vor nachteiligen Einwirkungen zu schützen. Dabei kann das Wasserschutzgebiet in Zonen mit unterschiedlichen Schutzbestimmungen unterteilt werden, z.B. Schutzzone I - Fassungsbereich, Schutzzone II - Engere Schutzzone, Schutzzone III: Weitere Schutzzone (III A und III B). Es werden, auf der Grundlage der Meldungen durch die Wasserbehörden, neben den durch Verordnung festgesetzten Schutzgebieten auch noch weitere Gebiete mit anderer Funktion und anderem Zustand geführt. Rechtsverbindliche Auskünfte sind bei den Wasserbehörden einzuholen. Quellennachweis: © 2021, daten@nlwkn.niedersachsen.de

Schutzgebiete Trinkwasser planar (Schutzgebiete_Trinkwasser_planar55784)

Trinkwasserschutzgebietszonen ohne Überlagerungen (die höherwertigere/abgesichertere blieb erhalten u. a. zur statistischen Auswertung). Berechneter Layer, Berechnungsgrundlage Funktion WSG und TWGG aus Feature Class SGGW_TEIL_ZONEN. Nach Niedersächsischen Wassergesetz (NWG) in Verbindung Wasserhaushaltsgesetz (WHG) werden Wasserschutzgebiete im Interesse der öffentlichen Wasserversorgung bzw. zum Wohl der Allgemeinheit festgesetzt, um das Grundwasser im Gewinnungs- bzw. Einzugsgebiet einer Grundwasserentnahme vor nachteiligen Einwirkungen zu schützen. Dabei kann das Wasserschutzgebiet in Zonen mit unterschiedlichen Schutzbestimmungen unterteilt werden, z.B. Schutzzone I - Fassungsbereich, Schutzzone II - Engere Schutzzone, Schutzzone III: Weitere Schutzzone (III A und III B). Es werden, auf der Grundlage der Meldungen durch die Wasserbehörden, neben den durch Verordnung festgesetzten Schutzgebieten auch noch weitere Gebiete mit anderer Funktion und anderem Zustand geführt. Rechtsverbindliche Auskünfte sind bei den Wasserbehörden einzuholen. Quellennachweis: © 2021, daten@nlwkn.niedersachsen.de

Zuwendungskulisse (Zuwendungskulisse)

Berechnete grundsätzliche Zielkulisse für EU-Förderprogramme zum Zweck von Trinkwasserschutzmaßnahmen ohne Überlagerungen (die höherwertigere/abgesichertere blieb erhalten). Berechnungsgrundlage: Layer WSG (Zustände: Verordnungen und VO im Verfahren) und Layer TWGG aktiver Trinkwassergewinnungsanlagen (Zustände: zugelassenes Wasserrecht und Wasserrecht im Verfahren)Wasserschutzgebiete (Schutz- und Gewinnungsgebiete für Grund- und Trinkwasser (SGGW): Nach Niedersächsischen Wassergesetz (NWG) in Verbindung Wasserhaushaltsgesetz (WHG) werden Wasserschutzgebiete im Interesse der öffentlichen Wasserversorgung bzw. zum Wohl der Allgemeinheit festgesetzt, um das Grundwasser im Gewinnungs- bzw. Einzugsgebiet einer Grundwasserentnahme vor nachteiligen Einwirkungen zu schützen. Dabei kann das Wasserschutzgebiet in Zonen mit unterschiedlichen Schutzbestimmungen unterteilt werden, z.B. Schutzzone I - Fassungsbereich, Schutzzone II - Engere Schutzzone, Schutzzone III: Weitere Schutzzone (III A und III B). Es werden, auf der Grundlage der Meldungen durch die Wasserbehörden, neben den durch Verordnung festgesetzten Schutzgebieten auch noch weitere Gebiete mit anderer Funktion und anderem Zustand geführt. Rechtsverbindliche Auskünfte sind bei den Wasserbehörden einzuholen. Quellennachweis: © 2021, daten@nlwkn.niedersachsen.de

Trinkwassergewinnungsgebiete (Trinkwassergewinnungsgebiete)

Wasserschutzgebiete (Schutz- und Gewinnungsgebiete für Grund- und Trinkwasser (SGGW): Nach Niedersächsischen Wassergesetz (NWG) in Verbindung Wasserhaushaltsgesetz (WHG) werden Wasserschutzgebiete im Interesse der öffentlichen Wasserversorgung bzw. zum Wohl der Allgemeinheit festgesetzt, um das Grundwasser im Gewinnungs- bzw. Einzugsgebiet einer Grundwasserentnahme vor nachteiligen Einwirkungen zu schützen. Dabei kann das Wasserschutzgebiet in Zonen mit unterschiedlichen Schutzbestimmungen unterteilt werden, z.B. Schutzzone I - Fassungsbereich, Schutzzone II - Engere Schutzzone, Schutzzone III: Weitere Schutzzone (III A und III B). Es werden, auf der Grundlage der Meldungen durch die Wasserbehörden, neben den durch Verordnung festgesetzten Schutzgebieten auch noch weitere Gebiete mit anderer Funktion und anderem Zustand geführt. Rechtsverbindliche Auskünfte sind bei den Wasserbehörden (Attribut: zuständige Behörde) einzuholen. Quellennachweis: © 2021, daten@nlwkn.niedersachsen.de

Heilquellenschutzgebiete (Heilquellenschutzgebiete)

Wasserschutzgebiete (Schutz- und Gewinnungsgebiete für Grund- und Trinkwasser (SGGW): Nach Niedersächsischen Wassergesetz (NWG) in Verbindung Wasserhaushaltsgesetz (WHG) werden Wasserschutzgebiete im Interesse der öffentlichen Wasserversorgung bzw. zum Wohl der Allgemeinheit festgesetzt, um das Grundwasser im Gewinnungs- bzw. Einzugsgebiet einer Grundwasserentnahme vor nachteiligen Einwirkungen zu schützen. Dabei kann das Wasserschutzgebiet in Zonen mit unterschiedlichen Schutzbestimmungen unterteilt werden, z.B. Schutzzone I - Fassungsbereich, Schutzzone II - Engere Schutzzone, Schutzzone III: Weitere Schutzzone (III A und III B). Es werden, auf der Grundlage der Meldungen durch die Wasserbehörden, neben den durch Verordnung festgesetzten Schutzgebieten auch noch weitere Gebiete mit anderer Funktion und anderem Zustand geführt. Rechtsverbindliche Auskünfte sind bei den Wasserbehörden (Attribut: zuständige Behörde) einzuholen. Quellennachweis: © 2021, daten@nlwkn.niedersachsen.de

Trinkwasserschutzgebiete (Trinkwasserschutzgebiete)

Wasserschutzgebiete (Schutz- und Gewinnungsgebiete für Grund- und Trinkwasser (SGGW): Nach Niedersächsischen Wassergesetz (NWG) in Verbindung Wasserhaushaltsgesetz (WHG) werden Wasserschutzgebiete im Interesse der öffentlichen Wasserversorgung bzw. zum Wohl der Allgemeinheit festgesetzt, um das Grundwasser im Gewinnungs- bzw. Einzugsgebiet einer Grundwasserentnahme vor nachteiligen Einwirkungen zu schützen. Dabei kann das Wasserschutzgebiet in Zonen mit unterschiedlichen Schutzbestimmungen unterteilt werden, z.B. Schutzzone I - Fassungsbereich, Schutzzone II - Engere Schutzzone, Schutzzone III: Weitere Schutzzone (III A und III B). Es werden, auf der Grundlage der Meldungen durch die Wasserbehörden, neben den durch Verordnung festgesetzten Schutzgebieten auch noch weitere Gebiete mit anderer Funktion und anderem Zustand geführt.Quellennachweis: © 2021, daten@nlwkn.niedersachsen.de

NLWKN Betriebsstellen (NLWKN_Betriebsstellen54056)

Abgrenzung der Zuständigkeitsbereiche des Gewässerkundlichen Landesdienstes (GLD) des NLWKN-Geschäftsbereiches III Gewässerbewirtschaftung und Flussgebietsmanagement.Gesetzliche Grundlage für die Aufgaben des Gewässerkundlichen Landesdienstes (GLD) ist der §29 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG). Hiernach unterhält das Land einen GLD zur: •Ermittlung, Aufbereitung, Sammlung hydrologischer Daten, die für wasserwirtschaftliche Planungen, Entscheidungen und sonstige Maßnahmen erforderlich sind•Ermittlung, Auswertung, Veröffentlichung quantitativer und qualitativer Daten des Grundwassers und des Oberflächenwassers•Untersuchung und Beurteilung der Auswirkungen von Benutzungen auf die Gewässer•Darstellung des hydrologischen Gesamtbildes der Gewässer und ihrer ökologischen Veränderung•Beratung aller Stellen des Landes und der dessen Aufsicht unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen RechtsDie Grundlage für die Wahrnehmung der o.g. gesetzlich definierten Aufgaben des GLD bilden die Messprogramme des Gewässerüberwachungssystem Niedersachsens (GÜN).Quellennachweis: © 2017, daten@nlwkn.niedersachsen.de

Untere Wasserbehörden (Untere_Wasserbehörden19557)

Zuständigkeitsbereiche der Unteren Wasserbehörden in Niedersachsen. Auf kommunaler Ebene gibt es die Einrichtung der unteren Wasserbehörden (UWB). In der Regel gibt es eine UWB pro Landkreis/kreisfreier Stadt. Einige größere Städte bestimmter Landkreise haben aber eine eigene Wasserbehörde (z.B. die Städte Göttingen, Hameln, Hildesheim und Celle). Zur Zeit gibt es 53 UWB in Niedersachsen. Die Zuständigkeit wurde aus den Gemeindegrenzen des Basis-DLM des LGLN abgeleitet.Quellennachweis: © 2017, daten@nlwkn.niedersachsen.de

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