Bayerisches Landesamt für Umwelt

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Keywords
Schutzgebiet, Naturschutz, Umwelt, Bayern
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Der Dienst und die damit verbundenen Datensätze stehen unter einer Creative Commons Namensnennung 3.0 Lizenz (http://creativecommons.org/licenses/by/3.0/deed.de). Die Namensnennung des Bayerischen Landesamtes für Umwelt als Rechteinhaber hat in folgender Weise zu erfolgen: "Datenquelle: Bayerisches Landesamt für Umwelt, www.lfu.bayern.de".
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Der Dienst unterliegt lizenzrechtlichen Bestimmungen. Rechtsverbindliche Schutzgebietsgrenzen sind bei der jeweils zuständigen Naturschutzbehörde einzusehen. Die hier angegebenen Flächenangaben sind digital berechnet und können von der jeweiligen Verordnungsfläche abweichen.
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Bayerisches Landesamt für Umwelt (unverified)

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Bayerisches Landesamt für Umwelt

postal:
Bürgermeister-Ulrich-Straße 160, 86179 Augsburg, DE

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Phone: +49-821-9071-0

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Schutzgebiete in Bayern sind rechtlich geschützte Flächen mit folgenden Zielen: Landschaftsschutz, Erhaltung des Naturhaushalts, Schutz von Arten und ihren Lebensräumen sowie gelenkte Erholungsnutzung. Die Abgrenzungen der FFH- und Vogelschutzgebiete sind durch die „Bayerische Verordnung über die Natura 2000-Gebiete“ vom 19.02.2016 rechtsverbindlich festgelegt. Die Bayerische Gesamtmeldung wird im Maßstab 1:5.000 angeboten.

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Vogelschutzgebiete (vogelschutzgebiet)

Die Gebiete der Vogelschutzrichtlinie dienen der langfristigen Erhaltung der wildlebenden Vogelarten Europas und ihrer Lebensräume. Die Abgrenzungen der bayerischen Vogelschutzgebiete wurde durch die "Verordnung über die Festlegung von Europäischen Vogelschutzgebieten sowie deren Gebietsbegrenzungen und Erhaltungszielen" (kurz: VoGEV) am 12.7.2006, geändert durch Verordnung vom 22.07.2014, rechtsverbindlich festgelegt. Mit der „Bayerische Verordnung über die Natura 2000_Gebiete“ vom 19.02.2016, wurden die Vogelschutzgebiete und FFH-Gebiete mit einer gemeinsamen Verordnung rechtsverbindlich festgelegt. Die Bayerische Gesamtmeldung der Vogelschutzgebiete wird im Maßstab 1:5.000 angeboten.

Naturschutzgebiete (naturschutzgebiet)

Naturschutzgebiete dienen als Kernflächen des Naturschutzes dem besonderen Schutz von Natur und Landschaft, insbesondere zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensräumen und Lebensgemeinschaften von Tier und Pflanzenarten.

Naturparke (naturpark)

Naturparke dienen der umweltverträglichen Erholung, dem natur- und umweltverträglichen Tourismus und einer dauerhaften natur- und umweltverträglichen Landnutzung.

Nationalparke (nationalpark)

Nationalparke sollen im überwiegenden Teil ihres Gebietes den möglichst ungestörten Ablauf der Naturvorgänge in ihrer natürlichen Dynamik gewährleisten.

Landschaftsschutzgebiete (landschaftsschutzgebiet)

Landschaftsschutzgebiete dienen in erster Linie dem Schutz des Naturhaushalts und seiner Funktionsfähigkeit.

Fauna-Flora-Habitat Gebiete (fauna_flora_habitat_gebiet)

FFH-Gebiete dienen dem Schutz von Tier- und Pflanzenarten und Lebensräumen sowie der biologischen Vielfalt in einem EU weiten NATURA 2000 Schutzgebietsnetz. Mit der „Bayerische Verordnung über die Natura 2000_Gebiete“ vom 19.02.2016, wurden die Vogelschutzgebiete und FFH-Gebiete mit einer gemeinsamen Verordnung rechtsverbindlich festgelegt. Die Bayerische Gesamtmeldung der FFH-Gebiete wird im Maßstab 1:5.000 angeboten.

Biosphärenreservate (biosphaerenreservat)

Sicherung großräumiger charakteristischer Landschaften durch Erhalt und Förderung traditioneller, extensiver Landnutzungsformen sowie durch Entwicklung und Erprobung neuer, besonders schonender Wirtschaftsweisen.

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