Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege

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infoMapAccessService, Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, BLfD, Denkmal, Denkmalschutz, Denkmalpflege, Denkmalschutzgesetz(BayDSchG), Bodendenkmal, Archäologie, Baudenkmal, Ensemble, Landschaftsprägendes Denkmal, Schutzgebiet
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Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege (unverified)

Contact information:

Roland Wanninger

Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege

postal:
Hofgraben 4, 80539 München, DE

Email: 

Phone: +49-89-2114-271

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Der Dienst liefert Kartierungen von Bau- und Bodendenkmälern sowie Ensembles die nach Art. 2 BayDSchG in die Denkmalliste eingetragen sind. Er wird täglich aktualisiert. Der abrufbare Kartenausschnitt pro WMS-Request ist auf eine Ausdehnung von maximal 4000x4000 Pixel begrenzt. Landschaftsprägende Denkmale sind solche Bau- und Bodendenkmale oder Ensembles, deren optische und/oder funktionale Wirkung in einen größeren, als Landschaft zu beschreibenden Raum hinausgeht. Damit ist ihre Umgebung für ihr Erscheinungsbild, Wesen und Wirkung von hoher Bedeutung. Eine Veränderung ihrer Umgebung durch neue bauliche Anlagen berührt damit das Denkmal und ist so nach Art 6. (1) 2 und Art. 7 (4) BayDSchG erlaubnispflichtig. Raumwirksame Planungen, insbesondere im Energie-, Gewerbe- und Verkehrssektor berühren häufig landschaftsprägende Denkmale. Die Stellungnahme der Denkmalpflege als Träger öffentlicher Belange ist in diesen Fällen einzuholen.

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Denkmal-Daten (BLfD) (OGC:WMS)

Der Dienst liefert Kartierungen von Bau- und Bodendenkmälern sowie Ensembles die nach Art. 2 BayDSchG in die Denkmalliste eingetragen sind. Er wird täglich aktualisiert. Der abrufbare Kartenausschnitt pro WMS-Request ist auf eine Ausdehnung von maximal 4000x4000 Pixel begrenzt. Landschaftsprägende Denkmale sind solche Bau- und Bodendenkmale oder Ensembles, deren optische und/oder funktionale Wirkung in einen größeren, als Landschaft zu beschreibenden Raum hinausgeht. Damit ist ihre Umgebung für ihr Erscheinungsbild, Wesen und Wirkung von hoher Bedeutung. Eine Veränderung ihrer Umgebung durch neue bauliche Anlagen berührt damit das Denkmal und ist so nach Art 6. (1) 2 und Art. 7 (4) BayDSchG erlaubnispflichtig. Raumwirksame Planungen, insbesondere im Energie-, Gewerbe- und Verkehrssektor berühren häufig landschaftsprägende Denkmale. Die Stellungnahme der Denkmalpflege als Träger öffentlicher Belange ist in diesen Fällen einzuholen.

Ensemble (bauensembleO)

Ensembles sind Mehrheiten von baulichen Anlagen nach Art.1 Abs.3 und Art.2 BayDSchG (Denkmalliste) deren Orts-, Platz- oder Straßenbild insgesamt erhaltungswürdig ist. Die Denkmaleigenschaft hängt nicht von der Kartierung und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmäler sein, wenn sie die Kriterien nach Art.1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art.6 und Art.7 BayDSchG notwendig.

Bodendenkmal (bodendenkmalO)

Kartierung der bekannten Bodendenkmäler nach Art.1 Abs.4 u. Art.2 BayDSchG (Denkmalliste). Die Zahl der tatsächlich vorhandenen Bodendenkmäler kann höher sein. Die Denkmaleigenschaft hängt nicht von der Kartierung und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmäler sein, wenn sie die Kriterien nach Art.1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art.7 BayDSchG notwendig.

Baudenkmal (einzeldenkmalO)

Kartierung der bekannten Baudenkmäler nach Art.1 Abs.2 und Art.2 BayDSchG (Denkmalliste). Die Denkmaleigenschaft hängt nicht von der Kartierung und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmäler sein, wenn sie die Kriterien nach Art.1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art.6 BayDSchG notwendig.

Landschaftsprägendes Denkmal (landschaftsdenkmalO)

Landschaftsprägende Denkmale sind solche Bau- und Bodendenkmale oder Ensembles, deren optische und/oder funktionale Wirkung in einen größeren, als Landschaft zu beschreibenden Raum hinausgeht. Damit ist ihre Umgebung für ihr Erscheinungsbild, Wesen und Wirkung von hoher Bedeutung. Eine Veränderung ihrer Umgebung durch neue bauliche Anlagen berührt damit das Denkmal und ist so nach Art 6. (1) 2 und Art. 7 (4) BayDSchG erlaubnispflichtig. Raumwirksame Planungen, insbesondere im Energie-, Gewerbe- und Verkehrssektor berühren häufig landschaftsprägende Denkmale. Die Stellungnahme der Denkmalpflege als Träger öffentlicher Belange ist in diesen Fällen einzuholen.

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