Landesamt für Natur, Umwelt und Verbra… |
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Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (unverified)
Contact information:
Bezirksregierungen von NRW
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen
postalisch:
Leibnizstraße 10,
45659
Recklinghausen,
DE
Email:
Phone: +49 (0)211 - 1590 2165
Stand: Aktuell. Unabhängig von den Vorgaben der EG-Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (EG-HWRM-RL) werden in Nordrhein-Westfalen seit vielen Jahren die Überschwemmungsgebiete von hochwassergefährdeten Gewässern rechnerisch ermittelt und durch ordnungsbehördliche Verordnung festgesetzt bzw. vorläufig gesichert. Berechnungsgrundlage ist dabei bundeseinheitlich ein Hochwasserereignis, wie es statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist. Die Ausweisung von Überschwemmungsgebieten gehört zu den strategischen Vorsorgemaßnahmen im Hochwasserschutz mit unmittelbaren planungsrechtlichen Auswirkungen, wie z.B. Restriktionen bei der Ausweisung oder Erweiterung kommunaler Baugebiete. Diese Aufgabe bleibt - unabhängig von der EG-HWRM-RL - weiterhin gesetzliche Pflicht und wird durch die Bezirksregierungen wahrgenommen. Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Bezirksregierungen.
Rückgewinnbare Rückhalteflächen (1)
Rückgewinnbare Rückhalteflächen
Überflutetes Gebiet (2)
Überflutetes Gebiet
Ermittelte Überschwemmungsgebiete (3)
Ermittelte Überschwemmungsgebiete
Überschwemmungsgebiet preuss. Aufnahme (4)
Überschwemmungsgebiet preuss. Aufnahme
vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiete (5)
vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiete
Festgesetzte Überschwemmungsgebiete (6)
Festgesetzte Überschwemmungsgebiete
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