Regierungspräsidium Freiburg - Abteilu… |
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Regierungspräsidium Freiburg - Abteilung 9 Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (unverified)
Contact information:
Günter Sokol
Regierungspräsidium Freiburg - Abteilung 9 Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau
POSTAL:
Regierungspräsidium Freiburg - Abteilung 9 Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau, Albertstraße 5, D-79104 Freiburg i. Br.,
D-79104
Freiburg i. Br.,
Deutschland
Email:
Phone: +49 (0)761-208-3000
Für bergfreie Bodenschätzen im Sinne von § 3 Abs. 3 des Bundesberggesetzes vom 13.08.1980 (BGBl. I S. 1310) erteilt das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) öffentlich-rechtliche Bergbauberechtigungen (Konzessionen) zur Aufsuchung (bergrechtliche Erlaubnis) und zur Gewinnung (bergrechtliche Bewilligung und Bergwerkseigentum). Daneben bestehen alte Bergbaurechte aus der Zeit vor Inkrafttreten des Bundesberggesetzes in Form von Bergwerkseigentum und grundstücksbezogenen Bergbaurechten fort. In Baden-Württemberg gibt es Bergbauberechtigungen für Kohlenwasserstoffe (Erdöl, Erdgas, Ölschiefer), Salze und Sole, Erze, Erdwärme und andere Bodenschätze. Erloschene Bergbauberechtigungen geben Hinweise auf mögliche bergbaubedingte Gefahren und Altlasten (bspw. Hohlräume, Altbohrungen, Halden). - Das Thema zeigt die bestehenden, die beantragten und die erloschenen Bergbauberechtigungen. - Weitere Informationen: http://lgrb-bw.de/bergbau
WMS LGRB-BW BRS: Berechtsamskarte: Konzessionen für Bodenschätze 1 : 5 000 (lgrb_berechtsamskarte)
Für bergfreie Bodenschätzen im Sinne von § 3 Abs. 3 des Bundesberggesetzes vom 13.08.1980 (BGBl. I S. 1310) erteilt das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) öffentlich-rechtliche Bergbauberechtigungen (Konzessionen) zur Aufsuchung (bergrechtliche Erlaubnis) und zur Gewinnung (bergrechtliche Bewilligung und Bergwerkseigentum). Daneben bestehen alte Bergbaurechte aus der Zeit vor Inkrafttreten des Bundesberggesetzes in Form von Bergwerkseigentum und grundstücksbezogenen Bergbaurechten fort. In Baden-Württemberg gibt es Bergbauberechtigungen für Kohlenwasserstoffe (Erdöl, Erdgas, Ölschiefer), Salze und Sole, Erze, Erdwärme und andere Bodenschätze. Erloschene Bergbauberechtigungen geben Hinweise auf mögliche bergbaubedingte Gefahren und Altlasten (bspw. Hohlräume, Altbohrungen, Halden). - Das Thema zeigt die bestehenden, die beantragten und die erloschenen Bergbauberechtigungen. - Weitere Informationen: http://lgrb-bw.de/bergbau
LGRB-BW BRS: Bergbauberechtigungen auf Erdwärme, rechtskräftig (brs_erdwaerme)
Für Erdwärme als bergfreier Bodenschatz im Sinne von § 3 Abs. 3 des Bundesberggesetzes vom 13.08.1980 (BGBl. I S. 1310) erteilt das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) öffentlich-rechtliche Bergbauberechtigungen (Konzessionen) zur Aufsuchung (bergrechtliche Erlaubnis) und zur Gewinnung (bergrechtliche Bewilligung und Bergwerkseigentum). - Die Karte zeigt die bestehenden Bergbauberechtigungen auf Erdwärme. - Weitere Informationen: http://lgrb-bw.de/bergbau
LGRB-BW BRS: Bergbauberechtigungen auf Erdwärme, erloschen (brs_erdwaerme_alt)
Für Erdwärme als bergfreier Bodenschatz im Sinne von § 3 Abs. 3 des Bundesberggesetzes vom 13.08.1980 (BGBl. I S. 1310) erteilt das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) öffentlich-rechtliche Bergbauberechtigungen (Konzessionen) zur Aufsuchung (bergrechtliche Erlaubnis) und zur Gewinnung (bergrechtliche Bewilligung und Bergwerkseigentum). - Die Karte zeigt die erloschenen Bergbauberechtigungen auf Erdwärme (mit Ausnahme der Erlaubnisfelder). - Weitere Informationen: http://lgrb-bw.de/bergbau
LGRB-BW BRS: Bergbauberechtigungen auf Erdwärme, im Antragsverfahren (brs_erdwaerme_iaf)
Für Erdwärme als bergfreier Bodenschatz im Sinne von § 3 Abs. 3 des Bundesberggesetzes vom 13.08.1980 (BGBl. I S. 1310) erteilt das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) öffentlich-rechtliche Bergbauberechtigungen (Konzessionen) zur Aufsuchung (bergrechtliche Erlaubnis) und zur Gewinnung (bergrechtliche Bewilligung und Bergwerkseigentum). - Die Karte zeigt die im Verfahren befindlichen und zur Veröffentlichung freigegebenen Antragsfelder. - Weitere Informationen: http://lgrb-bw.de/bergbau
LGRB-BW BRS: Bergbauberechtigungen auf Erze, rechtskräftig (brs_erze)
Für Erze als bergfreie Bodenschätze im Sinne von § 3 Abs. 3 des Bundesberggesetzes vom 13.08.1980 (BGBl. I S. 1310) erteilt das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) öffentlich-rechtliche Bergbauberechtigungen (Konzessionen) zur Aufsuchung (bergrechtliche Erlaubnis) und zur Gewinnung (bergrechtliche Bewilligung und Bergwerkseigentum). Daneben bestehen alte Bergbaurechte aus der Zeit vor Inkrafttreten des Bundesberggesetzes in Form von Bergwerkseigentum und grundstücksbezogenen Bergbaurechten fort. - Die Karte zeigt die bestehenden Bergbauberechtigungen auf Erze. - Weitere Informationen: http://lgrb-bw.de/bergbau
LGRB-BW BRS: Bergbauberechtigungen auf Erze, erloschen (brs_erze_alt)
Erloschene Bergbauberechtigungen auf Erze geben Hinweise auf mögliche bergbaubedingte Gefahren und Altlasten (bspw. Hohlräume, Altbohrungen, ehemalige Betriebsflächen).- Die Karte zeigt die erloschenen Bergbauberechtigungen auf Erze (mit Ausnahme der Erlaubnisfelder). - Weitere Informationen: http://lgrb-bw.de/bergbau
LGRB-BW BRS: Bergbauberechtigungen auf Erze, im Antragsverfahren (brs_erze_iaf)
Für Erze als bergfreie Bodenschätze im Sinne von § 3 Abs. 3 des Bundesberggesetzes vom 13.08.1980 (BGBl. I S. 1310) erteilt das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) öffentlich-rechtliche Bergbauberechtigungen (Konzessionen) zur Aufsuchung (bergrechtliche Erlaubnis) und zur Gewinnung (bergrechtliche Bewilligung und Bergwerkseigentum). - Die Karte zeigt die im Verfahren befindlichen und zur Veröffentlichung freigegebenen Antragsfelder. - Weitere Informationen: http://lgrb-bw.de/bergbau
LGRB-BW BRS: Bergbauberechtigungen auf Kohlenwasserstoffe, rechtskräftig (brs_co2)
Für Kohlenwasserstoffe (Erdöl, Erdgas, Ölschiefer) als bergfreie Bodenschätze im Sinne von § 3 Abs. 3 des Bundesberggesetzes vom 13.08.1980 (BGBl. I S. 1310) erteilt das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) öffentlich-rechtliche Bergbauberechtigungen (Konzessionen) zur Aufsuchung (bergrechtliche Erlaubnis) und zur Gewinnung (bergrechtliche Bewilligung und Bergwerkseigentum). Daneben bestehen alte Bergbaurechte aus der Zeit vor Inkrafttreten des Bundesberggesetzes in Form von Bergwerkseigentum fort. - Die Karte zeigt die bestehenden Bergbauberechtigungen auf Kohlenwasserstoffe. - Weitere Informationen: http://lgrb-bw.de/bergbau
LGRB-BW BRS: Bergbauberechtigungen auf Kohlenwasserstoffe, erloschen (brs_co2_alt)
Erloschene Bergbauberechtigungen auf Kohlenwasserstoffe (Erdöl, Erdgas, Ölschiefer) geben Hinweise auf mögliche bergbaubedingte Gefahren und Altlasten (bspw. Altbohrungen, ehemalige Betriebsflächen und Leitungstrassen).- Die Karte zeigt die erloschenen Bergbauberechtigungen auf Kohlenwasserstoffe (mit Ausnahme der Erlaubnisfelder). - Weitere Informationen: http://lgrb-bw.de/bergbau
LGRB-BW BRS: Bergbauberechtigungen auf Kohlenwasserstoffe, im Antragsverfahren (brs_co2_iaf)
Für Kohlenwasserstoffe (Erdöl, Erdgas, Ölschiefer) als bergfreie Bodenschätze im Sinne von § 3 Abs. 3 des Bundesberggesetzes vom 13.08.1980 (BGBl. I S. 1310) erteilt das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) öffentlich-rechtliche Bergbauberechtigungen (Konzessionen) zur Aufsuchung (bergrechtliche Erlaubnis) und zur Gewinnung (bergrechtliche Bewilligung und Bergwerkseigentum). - Die Karte zeigt die im Verfahren befindlichen und zur Veröffentlichung freigegebenen Antragsfelder. - Weitere Informationen: http://lgrb-bw.de/bergbau
LGRB-BW BRS: Bergbauberechtigungen auf Salze, rechtskräftig (brs_salze)
Für Salze und Sole als bergfreie Bodenschätze im Sinne von § 3 Abs. 3 des Bundesberggesetzes vom 13.08.1980 (BGBl. I S. 1310) erteilt das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) öffentlich-rechtliche Bergbauberechtigungen (Konzessionen) zur Aufsuchung (bergrechtliche Erlaubnis) und zur Gewinnung (bergrechtliche Bewilligung und Bergwerkseigentum). Daneben bestehen alte Bergbaurechte aus der Zeit vor Inkrafttreten des Bundesberggesetzes in Form von Bergwerkseigentum fort. - Die Karte zeigt die bestehenden Bergbauberechtigungen auf Salze. - Weitere Informationen: http://lgrb-bw.de/bergbau
LGRB-BW BRS: Bergbauberechtigungen auf Salze, erloschen (brs_salze_alt)
Erloschene Bergbauberechtigungen auf Salze und Sole geben Hinweise auf mögliche bergbaubedingte Gefahren und Altlasten (bspw. Hohlräume, Altbohrungen). - Die Karte zeigt die erloschenen Bergbauberechtigungen auf Salze (mit Ausnahme der Erlaubnisfelder). - Weitere Informationen: http://lgrb-bw.de/bergbau
LGRB-BW BRS: Bergbauberechtigungen auf Salze, im Antragsverfahren (brs_salze_iaf)
Für Salze und Sole als bergfreie Bodenschätze im Sinne von § 3 Abs. 3 des Bundesberggesetzes vom 13.08.1980 (BGBl. I S. 1310) erteilt das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) öffentlich-rechtliche Bergbauberechtigungen (Konzessionen) zur Aufsuchung (bergrechtliche Erlaubnis) und zur Gewinnung (bergrechtliche Bewilligung und Bergwerkseigentum). - Die Karte zeigt die im Verfahren befindlichen und zur Veröffentlichung freigegebenen Antragsfelder. - Weitere Informationen: http://lgrb-bw.de/bergbau
LGRB-BW BRS: Bergbauberechtigungen auf sonstige Bodenschätze, rechtskräftig (brs_sonst)
Für Gips, Anhydrit und Kohlensäure, für die nach geltendem Recht keine öffentlich-rechtlichen Bergbauberechtigungen zur Aufsuchung und Gewinnung mehr erteilt werden, bestehen alte Bergbaurechte aus der Zeit vor Inkrafttreten des Bundesberggesetzes in Form von Bergwerkseigentum fort. - Die Karte zeigt die bestehenden Bergbauberechtigungen auf sonstige Bodenschätze. - Weitere Informationen: http://lgrb-bw.de/bergbau
LGRB-BW BRS: Bergbauberechtigungen auf sonstige Bodenschätze, erloschen (brs_sonst_alt)
Erloschene Bergbauberechtigungen auf Gips, Anhydrit und Kohlensäure geben Hinweise auf mögliche bergbaubedingte Gefahren und Altlasten (bspw. Hohlräume, Altbohrungen, Halden). - Die Karte zeigt die erloschenen Bergbauberechtigungen auf sonstige Bodenschätze. - Weitere Informationen: http://lgrb-bw.de/bergbau
LGRB-BW BRS: Bergbauberechtigungen auf sonstige Bodenschätze, im Antragsverfahren (brs_sonst_iaf)
Für die Erschließung von Bodenschätzen wie z.B. Gips, Anhydrit und Kohlensäure, für die nach geltendem Recht keine Bergbauberechtigungen (Konzessionen) zur Aufsuchung und Gewinnung erteilt werden, bestehen heute noch alte Bergbaurechte aus der Zeit vor Inkrafttreten des Bundesberggesetzes am 01.01.1982 in Form von Bergwerkseigentum und grundstücksbezogenen Rechten von Grundeigentümern. Die Karte zeigt die im Verfahren befindlichen und für öffentliche Einsicht freigegebenen Antragsfelder. Weitere Informationen: http://lgrb-bw.de/bergbau
LGRB-BW BRS: Bearbeitetes Gebiet (lgrb_berechtsamskarte_ov)
Für die Erschließung von Erdwärme (Geothermie), Kohlenwasserstoffe (Erdöl, Erdgas), Salze, Erze und andere Bodenschätze in Baden-Württemberg erteilt die Landesbergdirektion (Ref. 97 im RPF) öffentlich-rechtliche Bergbauberechtigungen (Konzessionen) zur Aufsuchung (Erlaubnis) und Gewinnung (Bewilligung, Bergwerkseigentum). Darüber hinaus existieren heute noch alte Bergbaurechte aus der Zeit vor Inkrafttreten des Bundesberggesetzes am 01.01.1982 in Form von Bergwerkseigentum. Erloschene Bergbauberechtigungen geben einen Hinweis auf mögliche bergbaubedingte Gefahren und Altlasten (z.B. Hohlräume, Altbohrungen). Das Thema zeigt die derzeitigen Konzessionsfelder und die erloschenen Bergbauberechtigungen (mit Ausnahme der Aufsuchungskonzessionen). Weitere Informationen: http://lgrb-bw.de/bergbau
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