Niedersächsisches Ministerium für Umwe…

Problembereiche_bei_den_Grenzen Problembereiche_bei_den_Grenzen Naturbereiche_SAH_Harz
Service health Now:
Interface
Web Service, OGC Web Map Service 1.3.0
Keywords
Nationalpark Wattenmeer, Nationalpark Harz, Biosphärenreservat Elbtalaue
Fees
none
Access constraints
none
Supported languages
No INSPIRE Extended Capabilities (including service language support) given. See INSPIRE Technical Guidance - View Services for more information.
Data provider

Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (unverified)

Contact information:

Julia Gaertner

Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

Postanschrift:
Archivstraße 2, 30169 Hannover, DE

Email: 

Phone: 0511 120 3480

Service metadata
No INSPIRE Extended Capabilities (including service metadata) given. See INSPIRE Technical Guidance - View Services for more information.

Ads by Google

Kartendienst zu den Großschutzgebieten, weitere Ausführungen folgen.

Available map layers (25)

Naturbereiche Sachsen-Anhalt Harz (Naturbereiche_Sachsen-Anhalt_Harz445)

Der Datensatz gliedert das Gebiet des Nationalparks dem tatsächlichen Zustand von Natur und Landschaft entsprechend in Naturdynamikzonen, Naturentwicklungszonen und Nutzungszonen. Naturdynamikzonen sind Flächen, die sich in einem vom Menschen nicht oder wenig beeinflussten Zustand befinden. Naturentwicklungszonen sind Flächen, die durch nicht auf Bewirtschaftung oder dauerhafte Steuerung ausgerichtete Biotopinstandsetzungs- und Renaturierungsmaßnahmen und die dadurch bewirkte Steigerung der Naturnähe vorhandener Ökosysteme zu Naturdynamikzonen entwickelt werden. Nutzungszonen sind kulturhistorisch wertvolle Flächen wie Bergwiesen, Bergheiden und Schwermetallrasen sowie die Erholungsbereiche in unmittelbaren Umgebung der Siedlungsbereiche.Quellennachweis: info@nationalpark-harz.de, Tel.: 03943 5502-0

Naturbereiche Niedersachsen Harz (Naturbereiche_Niedersachsen_Harz26071)

Der Datensatz gliedert das Gebiet des Nationalparks dem tatsächlichen Zustand von Natur und Landschaft entsprechend in Naturdynamikzonen, Naturentwicklungszonen und Nutzungszonen. Naturdynamikzonen sind Flächen, die sich in einem vom Menschen nicht oder wenig beeinflussten Zustand befinden. Naturentwicklungszonen sind Flächen, die durch nicht auf Bewirtschaftung oder dauerhafte Steuerung ausgerichtete Biotopinstandsetzungs- und Renaturierungsmaßnahmen und die dadurch bewirkte Steigerung der Naturnähe vorhandener Ökosysteme zu Naturdynamikzonen entwickelt werden. Nutzungszonen sind kulturhistorisch wertvolle Flächen wie Bergwiesen, Bergheiden und Schwermetallrasen sowie die Erholungsbereiche in unmittelbaren Umgebung der Siedlungsbereiche.Quellennachweis: info@nationalpark-harz.de, Tel.: 03943 5502-0

Naturbereiche Niedersachsen (Naturbereiche_Niedersachsen7710)

Der Datensatz gliedert das Gebiet des Nationalparks dem tatsächlichen Zustand von Natur und Landschaft entsprechend in Naturdynamikzonen, Naturentwicklungszonen und Nutzungszonen. Naturdynamikzonen sind Flächen, die sich in einem vom Menschen nicht oder wenig beeinflussten Zustand befinden. Naturentwicklungszonen sind Flächen, die durch nicht auf Bewirtschaftung oder dauerhafte Steuerung ausgerichtete Biotopinstandsetzungs- und Renaturierungsmaßnahmen und die dadurch bewirkte Steigerung der Naturnähe vorhandener Ökosysteme zu Naturdynamikzonen entwickelt werden. Nutzungszonen sind kulturhistorisch wertvolle Flächen wie Bergwiesen, Bergheiden und Schwermetallrasen sowie die Erholungsbereiche in unmittelbaren Umgebung der Siedlungsbereiche.Quellennachweis: info@nationalpark-harz.de, Tel.: 03943 5502-0

Erholungsbereiche Harz (Erholungsbereiche_Harz55608)

Siedlungsbereiche sind Gebiete im Nationalpark Harz, die nicht in seiner Zuständigkeit liegen. Die Erholungsbereiche sind Nationalparkgebiet und grenzen direkt an die Siedlungsbereiche. Ausgewiesen sind die Erholungsbereiche Torfhaus (ca. 29 ha), Sonnenberg (ca. 33 ha), Oderbrück (ca. 7 ha) und Königskrug (ca. 6 ha).Quellennachweis: Nationalpark Harz; info@nationalpark-harz.de, Tel.: 03943 5502-0

Siedlungsbereiche Harz (Siedlungsbereiche_Harz31811)

Siedlungsbereiche sind Gebiete im Nationalpark Harz, die nicht in seiner Zuständigkeit liegen. Die Erholungsbereiche sind Nationalparkgebiet und grenzen direkt an die Siedlungsbereiche. Ausgewiesen sind die Erholungsbereiche Torfhaus (ca. 29 ha), Sonnenberg (ca. 33 ha), Oderbrück (ca. 7 ha) und Königskrug (ca. 6 ha). Quellennachweis: Nationalpark Harz; info@nationalpark-harz.de, Tel.: 03943 5502-0

Außengrenze Harz (Außengrenze_Harz12285)

Digitale landesweite Übersichtskarte aller Geometrien der in Niedersachsen durch Gesetz des niedersächsischen Landtages geschützten Nationalparke Nds. Wattenmeer und der niedersächsische Teil des Nationalparks Harz.Diese Daten sind auch im INSPIRE Datenmodell „Annex 1: Schutzgebiete“ erhältlich. Die Bereitstellung erfolgt per Darstellungs- und Downloaddienst, deren URLs in den Transferoptionen angegeben sind.

Zonierung Nationalpark Wattenmeer (Zonierung_Nationalpark_Wattenmeer23832)

Der Nationalpark ist in drei Zonen gegliedert, die in dem in § 3 Abs. 1 genannten Kartenwerk ausgewiesen sind: 1. Ruhezone (Zone I) - rot, 2. Zwischenzone (Zone II) - grün, 3. Erholungszone (Zone III) - gelb. In den Karten der Anlagen 2 und 3 sind die einzelnen Gebiete der Zone I durch Nummern mit arabischen Ziffern gekennzeichnet. Die Gebiete der Ruhezone sind in der Anlage 1 des Gesetzes beschrieben. Für die Abgrenzung der Ruhezonengebiete gilt Folgendes: Unveränderliche Grenzpunkte sind durch geografische Koordinaten bestimmt. Für den Verlauf der in dem in § 3 Abs. 1 genannten Kartenwerk mit einer durchgezogenen Linie als feststehend gekennzeichneten Grenzen der Ruhezone ist die Karte maßgeblich. Der Verlauf der in dem in § 3 Abs. 1 genannten Kartenwerk durch eine unterbrochene Linie als veränderlich gekennzeichneten Grenzen der Ruhezone wird durch die in der Anlage 1 enthaltenen Angaben - auf See in Verbindung mit der jeweils gültigen amtlichen Seekarte - beschrieben. Wird eine Grenze der Ruhezone durch die Außenseite einer Plate oder eines Sandes gebildet, so ist die Seekartennull-Linie maßgebend; wird die Grenze der Ruhezone durch einen Priel, eine Balje oder ein Gat gebildet, so ist die Seekartennull-Linie auf der der Ruhezone zugewandten Seite maßgebend. Wird die Grenze durch Tonnen, einen Dünenfuß oder andere vor Ort erkennbare natürliche oder künstliche Merkpunkte gebildet, so ist deren Standort maßgebend. Die seewärtige Grenze der Erholungszone wird durch die mittlere Tidehochwasser-Linie gebildet, soweit die Anlage 3 nicht niedriger liegende Flächen als Erholungszone ausweist. 2 In diesem Fall wird die durch eine unterbrochene Linie gekennzeichnete seewärtige Grenze durch die Seekartennull-Linie gebildet; die seitliche Grenze ergibt sich dort aus der geraden Linie zwischen Markierungspfählen, die gemäß den Vorgaben der Anlage 3 jeweils an der mittleren Tidehochwasser-Linie und oberhalb dieser Linie stehen. Die Abgrenzung niedriger liegender Flächen der Erholungszone im Übrigen ergibt sich aus der Darstellung in der Anlage 3.Quellennachweis: Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz sowie weiterer Gesetzte zum Naturschutz vom 11. November 2020; Nds. GvBl. Nr. 43/3030. ausgegeben am 03.12.2020.

Grenzen Nationalpark Wattenmeer (Grenzen_Nationalpark_Wattenmeer37318)

Für die Abgrenzung des Nationalparks ist seewärts und in den Mündungstrichtern von Ems, Weser und Elbe sowie in der Jade die Verbindungslinie zwischen den in der Anlage 2 eingetragenen, durch geografische Koordinaten (GPS - World Geodetic System 84 und ETRS 89) bestimmten Punkten maßgeblich, soweit nicht in den Mündungstrichtern von Elbe und Weser zwischen zwei Koordinatenpunkten die niedersächsische Landesgrenze oder ein Leitwerk verläuft; in diesem Fall wird die Grenze durch die Landesgrenze oder den stromabgewandten Fuß des Leitwerks gebildet.Die landwärtigen Grenzen des Nationalparks sind in den Anlagen 2 und 3 durch Punktlinien dargestellt. 2 Auf den in den Anlagen 2 und 3 durch eine unterbrochene Punktlinie gekennzeichneten Grenzabschnitten ist die Mittlere Hochwasser-Linie maßgeblich. 3 Auf den in den Anlagen 2 und 3 durch eine rote Punktlinie gekennzeichneten Abschnitten ist die seeseitige Grenze des Deiches (§ 4 Abs. 3 des Niedersächsischen Deichgesetzes) maßgeblich. Für den Verlauf der in den Anlagen 2 und 3 durch eine schwarze nicht unterbrochene Punktlinie gekennzeichneten Grenzen ist die Karte maßgeblich. Soweit gemäß Satz 3 die seeseitige Grenze des Deiches die Grenze des Nationalparks bildet, verändert sich diese Grenze mit den zugelassenen Veränderungen des vorhandenen Deiches. In diesem Fall macht das für den Naturschutz zuständige Ministerium soweit erforderlich die Anlagen 2 und 3 neu bekannt.Quellennachweis: Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz sowie weiterer Gesetzte zum Naturschutz vom 11. November 2020; Nds. GvBl. Nr. 43/3030. ausgegeben am 03.12.2020.

Eckpunkt Koordinaten Nationalpark Wattenmeer (Eckpunkt_Koordinaten_Nationalpark_Wattenmeer27508)

Für die Abgrenzung des Nationalparks ist seewärts und in den Mündungstrichtern von Ems, Weser und Elbe sowie in der Jade die Verbindungslinie zwischen den in der Anlage 2 eingetragenen, durch geografische Koordinaten (GPS - World Geodetic System 84 und ETRS 89) bestimmten Punkten maßgeblich, soweit nicht in den Mündungstrichtern von Elbe und Weser zwischen zwei Koordinatenpunkten die niedersächsische Landesgrenze oder ein Leitwerk verläuft; in diesem Fall wird die Grenze durch die Landesgrenze oder den stromabgewandten Fuß des Leitwerks gebildet.Die landwärtigen Grenzen des Nationalparks sind in den Anlagen 2 und 3 durch Punktlinien dargestellt. 2 Auf den in den Anlagen 2 und 3 durch eine unterbrochene Punktlinie gekennzeichneten Grenzabschnitten ist die Mittlere Hochwasser-Linie maßgeblich. 3 Auf den in den Anlagen 2 und 3 durch eine rote Punktlinie gekennzeichneten Abschnitten ist die seeseitige Grenze des Deiches (§ 4 Abs. 3 des Niedersächsischen Deichgesetzes) maßgeblich. Für den Verlauf der in den Anlagen 2 und 3 durch eine schwarze nicht unterbrochene Punktlinie gekennzeichneten Grenzen ist die Karte maßgeblich. Soweit gemäß Satz 3 die seeseitige Grenze des Deiches die Grenze des Nationalparks bildet, verändert sich diese Grenze mit den zugelassenen Veränderungen des vorhandenen Deiches. In diesem Fall macht das für den Naturschutz zuständige Ministerium soweit erforderlich die Anlagen 2 und 3 neu bekannt.Quellennachweis: Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz sowie weiterer Gesetzte zum Naturschutz vom 11. November 2020; Nds. GvBl. Nr. 43/3030. ausgegeben am 03.12.2020.

Außengrenze Wattenmeer (Außengrenze_Wattenmeer5030)

Die Grenzen des Nationalparks ergeben sich aus dem beigefügten Kartenwerk, das Bestandteil des" Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz sowie weiterer Gesetzte zum Naturschutz" vom 11. November 2020" ist. Es handelt sich um zwei Karten im Maßstab 1 : 100.000 (Anlage 2) und 38 verkleinerte Amtliche Karten (AK 5) im Maßstab 1 : 10.000 (Anlage 3).Quellennachweis: Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz sowie weiterer Gesetzte zum Naturschutz vom 11. November 2020; Nds. GvBl. Nr. 43/3030. ausgegeben am 03.12.2020.

Blattschnitte Detailkarten (Blattschnitte_Detailkarten50446)

Blattschnitte der Detailkarten des Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer gemäß dem Gesetz vom 11.11.2020.Quellennachweis: Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz sowie weiterer Gesetzte zum Naturschutz vom 11. November 2020; Nds. GvBl. Nr. 43/3030. ausgegeben am 03.12.2020.

Digitales Geländemodell Elbtalaue (Digitales_Geländemodell_Elbtalaue8692)

Blattschnitt Amtliche Karte Elbtalaue (Blattschnitt_Amtliche_Karte_Elbtalaue55020)

Blattschnitt Amtliche Karte Elbtalaue

Potentielle natuerliche Vegetation Elbtalaue (Potentielle_natuerliche_Vegetation_Elbtalaue62465)

Die heutige potenzielle natürliche Vegetation (PNV) beschreibt die höchstentwickelte Vegetation, die sich unter gegenwärtigen Standortbedingungen einstellen würde (KAISER & ZACHARIAS 2003:4). Dem Übersichtscharakter der Grundlagenkarte entsprechend ist die Ableitung der PNV-Einheiten nach KAISER & ZACHARIAS (2003) mit Unsicherheiten behaftet und als Grundlage für die Ableitung von flächenkonkreten Maßnahmen zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft ohne ergänzende Informationen nicht geeignet. Da in der BÜK50 im Bereich des Laaver Moores kein Hochmoor verzeichnet ist, wurden Biotope der Hoch- und Übergangsmoore sowie Birken- und Kiefernwald (WVZ, WVP) aus der Biotoptypenkartierung (ENTERA 2004) in Textkarte 3 ergänzend in Einheit Nr. 15 mit aufgenommen. Eine weitergehende regionsspezifische Anpassung kann für die Waldlflächen auf der Grundlage der derzeit noch in Bearbeitung befindlichen forstlichen Standortkarte erfolgen: • Für die Talsandniederungen in den Rensgebieten ergibt sich aufgrund der in der BÜK50 dargestellten großräumigen Gleye die Zuordnung zur Einheit 6 – Drahtschmielen- Buchenwald des Tieflandes im Übergang zum Flattergras-Buchenwald. Tatsächlich sind diese aber nur im Übergang zum Carrenziener Dünenzug zu erwarten, während in der Niederung selbst Stieleichen-Auenwald (Einheiten Nr. 34 bzw. 36) die PNV bestimmt. • Die PNV-Einheit 14 - Feuchter Birken-Eichenwald des Tieflandes im Übergang zu Bruch- und Auwäldern der Niedermoore beinhaltet unter anderem reiche Erlenbrüche im Bohldamm und aueähnliche Erlen- und Eichenmischwälder im Rens. Menschliche Einflüsse werden dabei nur so weit berücksichtigt, wie sie zu bleibenden Standortveränderungen geführt haben. Für die Elbtalaue ist die wichtigste anthropogene Veränderung die Bedeichung. Die dargestellten Vegetationseinheiten gelten unter der Voraussetzung, dass die Deichbauwerke in ihrer derzeitigen Funktion bestehen, was aus der Abgrenzung der PNV-Einheiten Nr. 36 und 38 im Kartenbild deutlich wird. Im Elbvorland dominieren Stieleichen-Auenwälder die PNV, in der Stromaue außerhalb des Überflutungsbereiches Waldmeister-Buchenwälder. Auf den Talsandflächen haben Drahtschmielen-Buchenwälder den größten Anteil an den potenziellen natürlichen Waldgesellschaften. In der Gartower Elbmarsch und auch in der Dannenberger Elbmarsch hat der Feuchte Eichen-Hainbuchenwald bzw. Eichenmischwald des Tieflandes größere Anteile. Die Kenntnis der PNV lässt Rückschlüsse auf die Palette möglicher nutzungsgeprägter Ersatzgesellschaften zu und gibt so Aufschluss über Entwicklungspotenziale der heute vorgefundenen Vegetation (vgl. BRAHMS et al. 1989). Auch diese Rückschlüsse müssen unter Beachtung anthropogener standortsverändernder Maßnahmen wie Entwässerung und Beichbau folgen.Quellennachweis: Biosphärenreservatsverwaltung Niedersächsische Elbtalaue; Biosphärenreservatsplan „Niedersächsische Elbtalaue“ vom 17.03.2009.

Geomorphologie Elbtalaue (Geomorphologie_Elbtalaue57172)

Das Biosphärenreservat Niedersächsische Elbtalaue liegt auf Geländehöhen zwischen 5 und 86 m ü. NN (Kniepenberg bei Hitzacker). Der gegenwärtige Verlauf der Elbe und die Gestalt der Auenregion sind das Ergebnis mehrfacher weit reichender Gletscherbewegungen (SAUCKE et al. 1999). Zum Ende der Weichsel-Eiszeit vor etwa 12.000 Jahren durchschnitten die Schmelzwasserströme auf ihrem Weg zur Nordsee die während der Eiszeit abgelagerten Grund- und Endmoränen und formten so das Elbe-Urstromtal. Später wurden flussbegleitend Flugsandfelder und Dünen aufgeweht (vgl. Textkarte 2 - Flugsande). Der bedeutendste Dünenzug liegt bei Carrenzien und weist ein stark bewegtes Relief mit Höhen zwischen 15 und 20 m, vereinzelt bis 36 m auf. Die Talsandflächen wie das Scharnebecker Talsandgebiet haben immer noch Höhenunterschiede von 8 bis 15 m. In den folgenden Jahrtausenden war es die Elbe, die die Landschaft weiter ausformte. Neue Flussschlingen entstanden, andere wurden abgetrennt, und immer wieder gab es Abtragungen hier und Ablagerungen dort. Die ausgedehnten Auenlehmdecken im Elbtal waren Folge der jungsteinzeitlichen Waldrodung und des Ackerbaus und späterer, mittelalterlicher Rodungsphasen. Noch heute wird bei Hochwasser Sand und Schlamm umgelagert, Wasser und Eis schürfen in den Vordeichsflächen Flutrinnen und Flutmulden. An die heute noch regelmäßig überschwemmte Aue schließen binnendeichs die Elbmarschen an. Sie werden in Niedersachsen in die Lüneburger, Neuhauser, Dannenberger und Gartower Elbmarsch unterteilt und werden von den Niederungen der Elbnebenflüsse durchzogen.Quellennachweis: Biosphärenreservatsverwaltung Niedersächsische Elbtalaue; Biosphärenreservatsplan „Niedersächsische Elbtalaue“ vom 17.03.2009.

Tierartenschutz ohne Vögel Elbtalaue (Tierartenschutz_ohne_Vögel_Elbtalaue42089)

Um einige Arten aus der insgesamt sehr hohen Tierartenzahl auszuwählen, wurden verschiedene Kriterien herangezogen. Neben einer möglichst guten Datenlage zur Ökologie, Verbreitung und Gefährdung der jeweiligen Arten spielte die Indikatorfunktion der Tierartengruppe bei der Auswahl eine wichtige Rolle. Bis auf den Fischotter, den Biber und die Käfer zählen alle bearbeiteten Tierartengruppen zu den so genannten Standard-Artengruppen (PATERAK et al. 2001), aber auch für diese Arten(gruppe) liegen im Raum vergleichsweise umfangreiche Daten vor. Die ausgewählten Tierarten werden anhand ihrer Lebensraumansprüche und ihrer Verbreitungsschwerpunkte vorgestellt (vgl. Textkarten 14 bis 22). Bei Artengruppen wie z. B. den Käfern, für die nur geringe Teile des Gebietes untersucht sind, handelt es sich eher um eine Darstellung der Erfassungsschwerpunkte als um eine Verbreitungskarte (zur Darstellung der Methodik zur Bestandserfassung, d. h. auch Einbindung der regionalen Fauna-Experten, deren Beiträge im Folgenden zitiert werden, vgl. ENTERA 2006a).Quellennachweis: Biosphärenreservatsverwaltung Niedersächsische Elbtalaue; Biosphärenreservatsplan „Niedersächsische Elbtalaue“ vom 17.03.2009.

Pflanzenartenschutz Elbtalaue (Pflanzenartenschutz_Elbtalaue2133)

Als naturnahe Stromtal-Auenlandschaft weist das Elbtal eine besonders reiche floristische Ausstattung mit zahlreichen überregional gefährdeten und seltenen Arten auf. Unter den großen Stromtälern nimmt das mittlere Elbtal eine besondere Stellung ein. Anders als das Weser- oder Odertal verbindet das Elbtal die ozeanisch getönten Gebiete im Westen mit den stärker kontinental geprägten Gebieten im Osten. Daraus resultiert das dichte Nebeneinander atlantischer und subkontinentaler Florenelemente. Darüber hinaus treten an kleinklimatisch begünstigten Standorten Wärme liebende, mediterran verbreitete Arten auf (EMPEN & KALLEN 1992). Viele charakteristische Arten des Elbtals befinden sich also an ihrer jeweiligen Arealgrenze und sind infolgedessen durch geringste Veränderungen ihrer Wuchsbedingungen besonders gefährdet.Quellennachweis: Biosphärenreservatsverwaltung Niedersächsische Elbtalaue; Biosphärenreservatsplan „Niedersächsische Elbtalaue“ vom 17.03.2009.

Biotoptypenbewertung Elbtalaue (Biotoptypenbewertung_Elbtalaue62432)

Die Biotoptypen werden in fünf Stufen bewertet (V - „sehr hoch“ bis I - „sehr gering“). Biotoptypen mit hoher und sehr hoher Bedeutung für Arten und Lebensgemeinschaften nehmen zusammen ein Drittel der Fläche des Biosphärenreservates ein. Weitere 12% der Fläche sind von Biotoptypen mittlerer Wertstufe eingenommen. Auffallend ist der hohe Flächenanteil von Biotoptypen der Wertstufe II – „gering“. Es handelt sich um intensiv landwirtschaftlich genutzte Flächen (Acker und Intensivgrünland). Ihre Bedeutung für den Schutz von Arten und Lebensgemeinschaften ist durch den Biotoptyp nicht vollständig beschrieben. An den „Gebieten mit besonderer Bedeutung für den Tier- und Pflanzenartenschutz“ haben durchaus auch Biotoptypen der Wertstufe 2 – „gering“ deutliche Anteile. Der Wert dieser Flächen liegt vor allem in ihrer Bedeutung für die Avifauna (als Rast- und Nahrungsflächen für Gastvögel oder als Bruthabitate). Hohen Wert für den Naturschutz und zudem weite Verbreitung im Biosphärenreservat haben die Biotoptypen des Waldes und des Grünlandes. Beide sind in hohem Maße charakteristisch für die Elbtalaue. Die Wälder stellen in ihren naturnahen Ausprägungen vom Menschen wenig beeinflusste Biotoptypen dar, das Grünland steht demgegenüber beispielhaft für kulturabhängige, nur durch regelmäßige Nutzung überdauernde Biotoptypen. Die beiden Biotoptypengruppen werden im Folgenden beispielhaft im Hinblick auf ihr Vorkommen und ihre Verbreitung im Biosphärenreservat beschrieben.Quellennachweis: Biosphärenreservatsverwaltung Niedersächsische Elbtalaue; Biosphärenreservatsplan „Niedersächsische Elbtalaue“ vom 17.03.2009.

Biotoptypengruppen Elbtalaue (Biotoptypengruppen_Elbtalaue30860)

Von den in der landesweiten Biotopkartierung erfassten Ökosystemtypen4 dominiert im Biosphärenreservat Niedersächsische Elbtalaue Grünland: Sonstiges Grünland mit Bedeutung für den Artenschutz (41,4%), Feuchtgrünland (12,4%) und Mesophiles Grünland (10,6%) bilden zusammen fast zwei Drittel der für den Naturschutz landesweit wertvollen Bereiche im Biosphärenreservat. Zusammen entspricht diese Fläche knapp 40% des in ganz Niedersachsen im Rahmen der landesweiten Biotopkartierung erfassten Grünlandes (landesweite Biotopkartierung, Stand 02/06, NLWKN 2006a). Drei Biotoptypen kommen im Biosphärenreservat mit über 50% des niedersächsischen Bestandes vor: Rund 81% des Biotoptyps „Pioniervegetation (wechsel-) nasser Standorte“, 73% der „Uferstaudenfluren“ und fast 60% des Biotoptyps „Eichen-Mischwald der Flussauen (Hartholzauenwälder)“ wurden im Biosphärenreservat kartiert. Auch ein Drittel des in Niedersachsen kartierten „Wertvollen Gehölzbestandes“ wurde hier erfasst (v. a. die Marschhufenlandschaft in der Lüneburger Elbmarsch sowie weitere Gebiete mit gut ausgeprägten (z. T.) alten Gehölzreihen, Baumhecken, Obst- und Kopfbaumreihen/-gruppen sowie alte (Eichen-)Alleen, z. T. mit Bedeutung für den Artenschutz (NLWKN 2006a).Quellennachweis: Biosphärenreservatsverwaltung Niedersächsische Elbtalaue; Biosphärenreservatsplan „Niedersächsische Elbtalaue“ vom 17.03.2009.

Naturräume Elbtalaue (Naturräume_Elbtalaue59217)

Die Nordgrenze des Biosphärenreservates wird von der Elbe und im ehemaligen Amt Neuhaus von den Gewässerläufen der Sude und der Rögnitz gebildet. Im Süden liegt die Grenze zum Teil am Geestrand, zum Teil aber auch in Talsandgebieten und Niederungen. Im Biosphärenreservat sind naturräumlich drei Haupteinheiten mit folgenden fünf Untereinheiten vertreten (nach MEYNEN & SCHMITHÜSEN 1961, vgl.). Das „Wittenberger Stromland“ mit dem „Wittenberger Elbtal“ und der Geestinsel „Höhbeck“ im Südosten des Untersuchungsgebietes umfasst die Gartower Marsch und nimmt rund 10% des Biosphärenreservates ein. Es wird von der Elbe und ihren Zuflüssen Aland und Seege geprägt. Das „Elbtal zwischen Lenzen und Boizenburg“ mit dem „Dömitz-Boizenburger Talsandund Dünengebiet“, dem „Stromland zwischen Lenzen und Boizenburg“ und dem „Dünenplateau Carrenziener Forst“, nimmt mit rund 56% den überwiegenden Teil der Fläche des Untersuchungsgebietes ein. Das „Lauenburger Elbtal“ mit dem „Scharnebecker Talsand- und Dünengebiet“, dem „Neetze-Sietland“ und der „Artlenburger Elbmarsch“ nimmt im Nordwesten des Untersuchungsgebietes rund 11% der Gesamtfläche ein. Die Lüchower Niederung mit den Einheiten Bruch- und Jeetzelniederung , Langendorfer Geestplatte sowie Gartower Forst ragt mit ihren vorwiegend saaleeiszeitlichen Ablagerungen am südlichen Rand in das Biosphärenreservat hinein. Die Ostheide („Dannenberger Geest“ und „Dahlenburger Becken“) berührt das Untersuchungsgebiet im Südwesten nur randlich. In dieser Naturraumeinheit sind mit Grund- und Endmoränen gänzlich andere Standortbedingungen vorzufinden als in der vom Elbestrom geprägten Aue.Quellennachweis: Biosphärenreservatsverwaltung Niedersächsische Elbtalaue; Biosphärenreservatsplan „Niedersächsische Elbtalaue“ vom 17.03.2009.

Verbreitung nordischer Gastvögel Elbtalaue (Verbreitung_nordischer_Gastvögel_Elbtalaue7173)

Keine Metadaten vorhanden.

EU-Vogelschutzgebiet (EU-Vogelschutzgebiet)

Das EU-Vogelschutzgebiet "Niedersächsische Mittelelbe“ ist 34.028 ha groß und deckt knapp zwei Drittel der Fläche des Biosphärenreservates ab (vgl. Textkarte 5). Bezogen auf die Abgrenzungen des Biosphärenreservates „Niedersächsische Elbtalaue“ liegen davon 71% im Gebiet des Landkreises Lüneburg und 29% im Landkreis Lüchow-Dannenberg. 29 Brutvogelarten und 41 Zugvogelarten bestimmen den Wert des Gebietes (NElbtBRG, Anlage 3).Quellennachweis: Biosphärenreservatsverwaltung Niedersächsische Elbtalaue; Biosphärenreservatsplan „Niedersächsische Elbtalaue“ vom 17.03.2009.

FFH-Gebiet (FFH-Gebiet)

Das FFH-Gebiet „Elbeniederung zwischen Schnackenburg und Geesthacht“ (Melde-Nr. DE 2528-331) umfasst 22.654 Hektar. Es liegt, abgesehen vom Elbelauf zwischen Lauenburg und Geesthacht und der rechten Stromhälfte im Abschnitt zwischen Boizenburg und Lauenburg, im Biosphärenreservat „Niedersächsische Elbtalaue“ und nimmt etwa die Hälfte der Biosphärenreservatsfläche ein (MU 2006b) (vgl. Textkarte 5). Das in der Anlage 4 zum Gesetz über das Biosphärenreservat „Niedersächsische Elbtalaue“ (NElbtBRG) noch als FFH-Vorschlagsgebiet "Elbeniederung zwischen Schnackenburg und Lauenburg" dargestellte Gebiet ist gemäß Entscheidung der Kommission vom 7. Dezember 2004 (ABl. L 382/1 vom 28. Dezember 2004) in die Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der kontinentalen biogeografischen Region aufgenommen worden. Es hat damit nicht mehr den Status eines Vorschlagsgebietes, sondern eines bestehenden FFH-Gebietes ("Elbeniederung zwischen Schnackenburg und Lauenburg", Melde-Nr. DE 2629-302) erhalten. Im Oktober 2004 hat die Niedersächsische Landesregierung eine Liste von FFH-Gebietsvorschlägen zur Nachmeldung an die Europäische Kommission beschlossen, die auch vier Bereiche enthielt, die das bestehende FFH-Gebiet ergänzen: • Elbe zwischen Boizenburg und Geesthacht • Rögnitz und Grabensystem • Gewässer und Sümpfe am Gartower Forst • Buchhorst südlich Gartow. Das bestehende FFH-Gebiet und die vier Nachmeldebereiche wurden unter der neuen Bezeichnung "Elbeniederung zwischen Schnackenburg und Geesthacht" zusammengefasst und der EU-Kommission mit dieser Bezeichnung insgesamt als FFH-Gebiet vorgeschlagen. Mit der Entscheidung der EU-Kommission vom 13. November 2007 hat nun Biosphärenreservatsplan „Niedersächsische Elbtalaue“ vom 17.03.2009 41 auch das Gebiet „Elbeniederung zwischen Schnackenburg und Geesthacht“ den Status eines bestehenden FFH-Gebietes (vgl. Textkarte 5). Das FFH-Gebiet dient dem Schutz bestimmter Lebensraumtypen und Arten, von denen einige besonderen („prioritären“) Schutz genießen (NElbtBRG, Anlage 5). Prioritäre Lebensraumtypen befinden sich z. B. auf Trockenstandorten (trockene, kalkreiche Sandrasen und artenreiche Borstgrasrasen auf Silikatböden), auf Moorstandorten (Lebende Hochmoore, Moorwälder) und in der Bach- und Weichholzaue (Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior - Alno-Padion, Salicion albae). Als prioritäre Art nach FFH-Richtlinie kommt der Eremit (Osmoderma eremita) im Biosphärenreservat vor, dazu zahlreiche weitere Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie (vgl. Kap. 5.1.1) Das FFH-Gebiet 247 „Gewässersystem der Jeetzel mit Quellwäldern“ reicht mit der nördlichen Spitze in das Biosphärenreservat hinein.Quellennachweis: Biosphärenreservatsverwaltung Niedersächsische Elbtalaue; Biosphärenreservatsplan „Niedersächsische Elbtalaue“ vom 17.03.2009.

Zonierung Elbtalaue (Zonierung_Elbtalaue5215)

Das Biosphärenreservat ist, wie gesetzlich vorgesehen, in die Gebietsteile A, B und C gegliedert. Das am strengsten unter Schutz zu stellende Gebiet soll in wesentlichen Teilen die Qualität eines Naturschutzgebietes haben. Im verbleibenden Bereich muss das Gebiet überwiegend die Qualität eines Landschaftsschutzgebietes aufweisen. Diesen Anforderungen an die Zonierung wird in der Niedersächsischen Elbtalaue Rechnung getragen. Gebietsteil A beinhaltet im Wesentlichen die Ortslagen sowie sonstige durch menschlichen Einfluss besonders geprägte Bereiche. Er dient dem Leben und Arbeiten der Menschen mit seinen nutzungsgeprägten Lebensräumen und Landschaftsbestandteilen. Er ist aber auch verbindendes Element zwischen den Gebietsteilen B und C. Gebietsteil B umfasst die vorwiegend nutzungsgeprägte Kulturlandschaft, hat aber auch wesentlichen Anteil an charakteristischen, von naturnahen Standortverhältnissen geprägten Lebensräumen. Dieser Bereich soll insbesondere in Hinblick auf die Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und die Bedeutung für das Landschaftsbild und die Erholung erhalten und entwickelt werden. Der Gebietsteil B erfüllt die Voraussetzungen eines Landschaftsschutzgebietes. Gebietsteil C schließt die besonders schutzwürdigen beziehungsweise pflegebedürftigen Teile des Biosphärenreservats ein. Er erfüllt die Voraussetzungen eines Naturschutzgebietes. Ehemalige Naturschutzgebiete sind in die Teilräume des Gebietsteils C überführt worden. Dazu gehören zum Beispiel die Untere und Obere Seegeniederung, die Pevestorfer Wiesen oder die Taube Elbe bei Penkefitz. Im Gebietsteil C liegen überwiegend naturbetonte, von naturnahen Standortverhältnissen geprägte Lebensräume. Viele Flächen, die Lebensstätte schutzbedürftiger Arten oder Lebensgemeinschaften wild wachsender Pflanzen oder wild lebender Tiere sind, müssen gepflegt werden, um ihre Funktion zu erhalten. Andere Lebensräume wie Gewässer, Feuchtbereiche, Moore oder Wälder sind vorwiegend von natürlicher Eigendynamik geprägt.Quellennachweis: Biosphärenreservatsverwaltung Niedersächsische Elbtalaue; Biosphärenreservatsplan „Niedersächsische Elbtalaue“ vom 17.03.2009.

Außengrenze Elbtalaue (Außengrenze_Elbtalaue36711)

Das Biosphärenreservat „Niedersächsische Elbtalaue“ ist Teil des von der UNESCO 1997 anerkannten, länderübergreifenden Biosphärenreservates Flusslandschaft Elbe. Es wurde durch das Gesetz über das Biosphärenreservat Niedersächsische Elbtalaue am 23.11.2002 mit einer Gesamtfläche von 56.760 ha eingerichtet. Das Biosphärenreservat „Niedersächsische Elbtalaue“ erstreckt sich 100 Kilometer südöstlich von Hamburg auf einer Länge von ca. 80 km am nordöstlichen Rand des Landes Niedersachsen (vgl. Abb. 4-1) entlang der Elbe zwischen Schnackenburg im Osten und Hohnstorf (Elbe) im Westen (Stromkilometer 472,5 bei Schnackenburg bis 569 bei Lauenburg). Das Biosphärenreservat umfasst Teile der Landkreise Lüchow-Dannenberg und Lüneburg.Quellennachweis: Biosphärenreservatsverwaltung Niedersächsische Elbtalaue; Biosphärenreservatsplan „Niedersächsische Elbtalaue“ vom 17.03.2009.

There are currently no notifications for the service, click the feed icon to subscribe.