Landesamt für innere Verwaltung Meckle…

forst gruenland forst
Service health Now:
Interface
Web Service, OGC Web Map Service 1.3.0
Keywords
Bodenrichtwerte, VBoris, Vernetztes Bodenrichtwertinformationssystem, Mecklenburg-Vorpommern
Fees
unknown
Access constraints
copyright
Supported languages
No INSPIRE Extended Capabilities (including service language support) given. See INSPIRE Technical Guidance - View Services for more information.
Data provider

Landesamt für innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern, Oberer Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Land Mecklenburg-Vorpommern, http://www.lverma-mv.de (unverified)

Contact information:

Herr Kutschke

Landesamt für innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern, Oberer Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Land Mecklenburg-Vorpommern, http://www.lverma-mv.de

postal:
LAiV, Postfach: 12 01 35, 19059 Schwerin, Germany

Email: 

Phone: +49 385 588-56332

Service metadata
No INSPIRE Extended Capabilities (including service metadata) given. See INSPIRE Technical Guidance - View Services for more information.

Ads by Google

Die GDI-MV ist Bestandteil der Geodateninfrastruktur Deutschland (GDI-DE) und gliedert sich mit dieser in die europäische Geodateninfrastruktur (INSPIRE) ein. Dieser Dienst dient der Darstellung der Bodenrichtwerte. Die Daten der Bodenrichtwerte werden von den Gutachterausschüssen für Grundstückswerte in Mecklenburg-Vorpommern der Landkreise und kreisfreien Städte in Mecklenburg-Vorpommern bereitgestellt.

Available map layers (13)

Vernetztes Bodenrichtwertinformationssystem (VBoris) Mecklenburg-Vorpommern (bodenrichtwerte)

Die Daten der Bodenrichtwerte werden von den Gutachterausschüssen für Grundstückswerte in Mecklenburg-Vorpommern der Landkreise und kreisfreien Städte in Mecklenburg-Vorpommern bereitgestellt. Die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse sind auch für die Auskünfte über Bodenrichtwerte zuständig.

Bodenrichtwerte Forstfläche (forst)

Der Bodenrichtwert (§ 196 Abs. 1 des Baugesetzbuches) ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit den dargestellten Grundstücksmerkmalen (Bodenrichtwertgrundstück).

Bodenrichtwerte Grünlandfläche (gruenland)

Der Bodenrichtwert (§ 196 Abs. 1 des Baugesetzbuches) ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit den dargestellten Grundstücksmerkmalen (Bodenrichtwertgrundstück).

Bodenrichtwerte Ackerlandfläche (ackerland)

Der Bodenrichtwert (§ 196 Abs. 1 des Baugesetzbuches) ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit den dargestellten Grundstücksmerkmalen (Bodenrichtwertgrundstück).

Bodenrichtwerte Sanierungsgebiet (sanierungsgebiet)

Der Bodenrichtwert (§ 196 Abs. 1 des Baugesetzbuches) ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit den dargestellten Grundstücksmerkmalen (Bodenrichtwertgrundstück).

Bodenrichtwerte Wohnbaufläche (wohnbauflaeche)

Der Bodenrichtwert (§ 196 Abs. 1 des Baugesetzbuches) ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit den dargestellten Grundstücksmerkmalen (Bodenrichtwertgrundstück).

Bodenrichtwerte Sonderbaufläche (sonderbauflaeche)

Der Bodenrichtwert (§ 196 Abs. 1 des Baugesetzbuches) ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit den dargestellten Grundstücksmerkmalen (Bodenrichtwertgrundstück).

Bodenrichtwerte gemischte Baufläche (gemischte_bauflaeche)

Der Bodenrichtwert (§ 196 Abs. 1 des Baugesetzbuches) ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit den dargestellten Grundstücksmerkmalen (Bodenrichtwertgrundstück).

Bodenrichtwerte gewerbliche Baufläche (gewerbliche_bauflaeche)

Der Bodenrichtwert (§ 196 Abs. 1 des Baugesetzbuches) ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit den dargestellten Grundstücksmerkmalen (Bodenrichtwertgrundstück).

Bodenrichtwerte Entwicklungsbereich (entwicklungsbereich)

Der Bodenrichtwert (§ 196 Abs. 1 des Baugesetzbuches) ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit den dargestellten Grundstücksmerkmalen (Bodenrichtwertgrundstück).

Bodenrichtwerte Soziale Stadt (soziale_stadt)

Der Bodenrichtwert (§ 196 Abs. 1 des Baugesetzbuches) ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit den dargestellten Grundstücksmerkmalen (Bodenrichtwertgrundstück).

Bodenrichtwerte Stadtumbau (stadtumbau)

Der Bodenrichtwert (§ 196 Abs. 1 des Baugesetzbuches) ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit den dargestellten Grundstücksmerkmalen (Bodenrichtwertgrundstück).

Bodenrichtwerte sonstige Flächen (sonstige_flaechen)

Der Bodenrichtwert (§ 196 Abs. 1 des Baugesetzbuches) ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit den dargestellten Grundstücksmerkmalen (Bodenrichtwertgrundstück).

There are currently no notifications for the service, click the feed icon to subscribe.