Amt Märkische Schweiz |
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Amt Märkische Schweiz (unverified)
Contact information:
Frau Schär
Amt Märkische Schweiz
postal:
Hauptstraße 1,
15377
Buckow (Märkische Schweiz),
Deutschland
Email:
Phone: 033433 659-60
Der Vorhaben- und Erschließungsplan setzt als verbindlicher Bauleitplan eine objektbezogene Vorhabensplanung in unmittelbar geltendes Recht um. Für ihn gelten als vorhabenbezogener Bebauungsplan dieselben Regelungen, die auch für den Bebauungsplan maßgeblich sind.
Geltungsbereich (bp_plan)
Klasse modelliert einen Bebauungsplan
Bereich (bp_bereich)
Klasse modelliert einen Bereich eines Bebauungsplans, z.B. eine vertikale Ebene
Baugebietsteilfläche (bp_baugebietsteilflaeche)
Teil eines Baugebiets mit einheitl. Art und Maß der baulichen Nutzung
Straßenverkehrsfläche (bp_strassenverkehrsflaeche)
Straßenverkehrsfläche (§9 Abs. 1 Nr. 11 und Abs. 6 BauGB)
Nebenanlagenfläche (bp_nebenanlagenflaeche)
Fläche für Nebenanlagen, die auf Grund anderer Vorschriften für die Nutzung von Grundstücken erforderlich sind, wie Spiel-, Freizeit- und Erholungsflächen sowie die Fläche für Stellplätze und Garagen mit ihren Einfahrten (§9 Abs. 4 BauGB)
Straßenbegrenzungslinie (bp_strassenbegrenzungslinie)
Straßenbegrenzungslinie (§9 Abs. 1 Nr. 11 und Abs. 6 BauGB)
Ver- und Entsorgung (bp_verentsorgung)
Flächen und Leitungen für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung sowie für Ablagerungen (§9 Abs. 1, Nr. 12, 14 und Abs. 6 BauGB)
Anpflanzung, Bindung und Erhaltung (bp_anpflanzungbindungerhaltung)
Für einzelne Flächen oder für ein Bebauungsplangebiet oder Teile davon sowie für Teile baulicher Anlagen mit Ausnahme der für landwirtschaftliche Nutzungen oder Wald festgesetzten Flächen: a) Festsetzung des Anpflanzens von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen; b) Festsetzung von Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sowie von Gewässern; (§9 Abs. 1 Nr. 25 und Abs. 6 BauGB)
Baugrenze (bp_baugrenze)
Festsetzung einer Baugrenze (§9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB, §22 und 23 BauNVO)
Planzeichnung (raster)