[unknown data provider]

L20 L20 L20
Service health Now:
Interface
Web Service, OGC Web Map Service 1.3.0
Keywords
Fees
none
Access constraints
none
Supported languages
ger
Data provider

unknown (unverified)

Contact information:

Service metadata

Ads by Google

Als Naturschutzgebiete werden gemäß § 16 SächsNatSchG durch Rechtsverordnung Gebiete festgesetzt, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen erforderlich ist 1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten, 2. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder 3. wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit.

Available map layers (1)

Naturschutzgebiete (L20)

Als Naturschutzgebiete werden gemäß § 16 SächsNatSchG durch Rechtsverordnung Gebiete festgesetzt, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen erforderlich ist 1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten, 2. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder 3. wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit.

There are currently no notifications for the service, click the feed icon to subscribe.